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Wählen in Corona-Zeiten: Die wichtigsten Fragen zur Stichwahl

Wählen in Corona-Zeiten: Die wichtigsten Fragen zur Stichwahl

Mitten in der Corona-Krise wird an diesem Wochenende in mehreren bayerischen Städten und Gemeinden über künftige Bürgermeister entschieden - ausschließlich via Briefwahl. Alles, was Sie über die Stichwahl wissen müssen - ein #Faktenfuchs.

Ob München oder Nürnberg, Augsburg oder Weiden: In 16 bayerischen Städten müssen zwei (Ober)Bürgermeister-Kandidaten am 29. März in die Stichwahl. Und auch in zahlreichen Landkreisen ergab die Wahl zum Landrat kein eindeutiges Ergebnis; auch hier müssen die Wähler also noch einmal abstimmen. Wie läuft das konkret ab - gerade in Zeiten von Corona? Wie erhalten die Wählerinnen und Wähler ihre Briefwahlunterlagen? Wer zählt unter welchen Bedingungen aus? Und wann liegen die Ergebnisse vor?

  • Der Artikel stammt aus dem März 2020. Alle aktuellen #Faktenfuchs-Artikel finden Sie hier

Wie läuft die Wahl in der Corona-Krise ab?

Da in Bayern der Katastrophenfall ausgerufen wurde und Ausgangsbeschränkungen gelten, hat die Staatsregierung beschlossen, sämtliche Stichwahlen als reine Briefwahl abhalten zu lassen. Die gesetzliche Grundlage dafür hat der Landtag an diesem Mittwoch geschaffen*.

Der Infektionsschutz soll auch beim Auszählen der Stimmen gewährleistet bleiben, in dem jeder Wahlhelfer Sicherheitsabstand wahren kann. In jeder Gemeinde gebe es ausreichend Platz, sagte Innenminister Herrmann am Dienstag.

Am Sonntag hatte Herrmann bereits erklärt, wie die Wahlen diesmal ablaufen werden: Die Wähler erhalten die Briefwahlunterlagen per Post, ohne dass sie dafür einen Antrag stellen müssten. Die Post geht an den gemeldeten Hauptwohnsitz des Wahlberechtigten.

Die Abgabe von Briefwahlunterlagen sei auch während der aktuell geltenden, vorläufigen Ausgangsbeschränkungen zulässig, sagte Herrmann: "Jeder darf seinen Wahlbrief zur Post oder zur Gemeinde bringen, die Allgemeinverfügung vom 20. März stellt das auch ausdrücklich klar."

Der Aufwand für die Kommunen ist bei der Wahl daher erheblich: In München etwa werden mehr als eine Million Briefwahlunterlagen verschickt. Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle, der qua Amt auch Wahlleiter ist, bezeichnet das Prozedere als "große logistische Herausforderung". Sehr kurzfristig müssten nun dreimal so viele Briefwahlunterlagen gedruckt und verschickt werden wie normalerweise.

Kein Brief bekommen oder nicht in der Wohnung: Was tun?

Sollten Wahlberechtigte bis Mittwochnachmittag ihre Unterlagen nicht bekommen haben, sollten sie sich mit ihrer Gemeinde in Verbindung setzen, sagte Innenminister Herrmann in seiner Erklärung am Dienstag.

Teilweise geben die Kommunen aber auch von dem von Herrmann verkündeten Zeitplan abweichende Informationen heraus. So schreibt die Stadt München in einer Veröffentlichung:

"Wer die Briefwahlunterlagen bis Donnerstagabend, 26. März, nicht per Post erhalten hat, sollte sich nach diesem Stichtag umgehend mit der Hotline des Wahlamts unter 233-96233 oder per Mail an briefwahl.kvr@ muenchen.de in Verbindung setzen. So kann geklärt werden, ob die Briefwahlunterlagen als unzustellbar ans Wahlamt zurückgeschickt wurden und deshalb dort abgeholt werden müssen, oder ob ein Antrag auf Ersatz-Briefwahlunterlagen zu stellen ist."

In jedem Fall ist es also sinnvoll, noch einmal direkt bei der eigenen Kommune nachzufragen, wenn man sich Sorgen macht, die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig zu bekommen oder zurücksenden zu können. In München etwa ist es möglich, von der Post als nicht zustellbare Wahlunterlagen bis Sonntag, 18 Uhr, an einer im Kreisverwaltungsreferat dafür eingerichteten Anlaufstelle abzuholen und dann direkt vor Ort zu wählen. Die Stadt stellt dafür Wahlkabinen und Wahlurnen bereit.

Falls jemand seine Wahlunterlagen gar nicht erhalten hat, können auch Ersatz-Briefwahlunterlagen dort ausgestellt werden - allerdings nur bis Samstag, 18 Uhr.

In anderen Kommunen gestaltet sich die Ausstellung von Ersatz-Briefwahlunterlagen schwieriger. In Bayreuth etwa ist dies bisher eigentlich nur nach persönlicher Vorsprache und unter Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung möglich. Auf diesem Weg sollte verhindert werden, dass dieselbe Person zweimal abstimmt, erklärt eine Sprecherin des Wahlamts am Telefon. Denn einmal ausgestellte Wahlscheine müssen ungültig gemacht werden, bevor ein neuer Wahlschein ausgestellt wird. Aufgrund der Umstände habe man sich nun jedoch dazu entschlossen, dass Wähler Ersatz-Briefwahlunterlagen ausnahmsweise auch per Email beantragen können - etwa, wenn sie aufgrund einer Erkrankung oder einer Quarantäne nicht persönlich vorsprechen können. Das Problem: Sicher überprüfen lässt sich die Identität der Wähler so nicht.

Bis wann muss ich meine Wahlunterlagen abgeben?

Der Wahlbrief muss in jeder Kommune bis spätestens Sonntag, 29. März, 18 Uhr, bei der Adresse eingegangen sein, die auf die Umschläge gedruckt ist. Die Wähler können den Brief kostenlos mit dem entsprechenden Versandumschlag per Post schicken. Das sollte spätestens bis Samstag um 18 Uhr geschehen.

Innenminister Herrmann kündigte am Mittwoch im Landtag an, dass die Wahlberechtigten in Bayern ihre Wahlbriefe für die Kommunal-Stichwahlen bis zu diesem Zeitpunkt in jeden beliebigen Briefkasten im Freistaat einwerfen können. Sämtliche 19.559 Briefkästen werden am Samstagabend noch einmal geleert und die Briefe dann bis Sonntagabend rechtzeitig zugestellt. Diese Sonderleerungen habe die Post zugesagt.

Wer es erst am Sonntag schafft, kann die Unterlagen auch selbst beim Wahlamt abgeben: In München etwa beim Kreisverwaltungsreferat, zudem stehen diverse Sonderbriefkästen bereit. Auch in Nürnberg kann man die Wahlunterlagen in den Briefkasten am Wahlamt oder in den offiziellen Briefkasten des Rathauses werfen.

Was mache ich, wenn ich das Haus nicht verlassen kann?

Wer wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen das Haus nicht verlassen könne oder wolle, dürfe sich helfen lassen, sagte Innenminister Herrmann in einer Presseerklärung: "Bitten Sie dazu eventuell Familienangehörige, Freunde, Bekannte oder Nachbarn, Ihren Wahlbrief für Sie aufzugeben. Auch das ist selbstverständlich erlaubt."

Eine persönliche Stimmabgabe in einem Wahllokal sei am 29. März aber nicht möglich. "Damit wollen wir einen bestmöglichen Infektionsschutz gewährleisten", so Herrmann.

Wann wird es Ergebnisse geben?

Ausgezählt werde regulär ab 18 Uhr, teilt eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums auf Anfrage mit. Wie lange die Auszählung dauert, hänge jedoch von den einzelnen Gemeinden ab. Einige Städte kündigten bereits an, erst am Montag mit der Auszählung beginnen zu wollen.

In München, so der Sprecher des Kreisverwaltungsreferats, würden die Wahlbeobachter noch am Wahlabend mit der Auszählung beginnen. Ab etwa 20.30 Uhr würden dann die ersten Ergebnisse online auf wahlen-muenchen.de präsentiert und in Echtzeit aktualisiert. Mit einem vorläufigen Endergebnis sei jedoch nicht vor Mitternacht zu rechnen. Um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten, wurde die Zahl der Wahlhelfenden reduziert und die Größe der Wahlvorstandsgremien verkleinert. Deshalb finde die Auszählung diesmal an zwei Tagen statt. Mit einem endgültigen Ergebnis wird erst am Montag gerechnet.

Wie sicher sind Wahlhelfer vor Corona?

Für den Infektionsschutz sind die Kommunen in Absprache mit den zuständigen Gesundheitsämtern selbst verantwortlich, das teilt das Bayerische Innenministerium auf Anfrage mit. Es gebe jedoch in allen Kommunen die Möglichkeit, sichere Verhältnisse für die Auszählung zu schaffen, so Innenminister Herrmann auf einer Pressekonferenz am Dienstag:

"Dabei muss der Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden. Die Gemeinden haben selbstverständlich die Möglichkeit, in aktuell leere Säle oder Turnhallen auszuweichen. Kein Wahlhelfer muss Sorge tragen, dass bei der Auszählung der Raum zu klein ist und die Ansteckungsgefahr zu groß." Innenminister Joachim Herrmann

Allein in der Landeshauptstadt München werden nach Informationen der Stadt rund 1.500 ehrenamtliche Wahlhelfende die Stimmen auszählen. Sie alle hätten sich binnen einer halben Stunde nach Freischaltung des Anmeldelinks freiwillig für die Aufgabe gemeldet. Es handelt sich um Freiwillige aus der Wahlhelferdatenbank, die sich auch schon am 15. März zur Verfügung gestellt hatten.

In München wird die Stichwahl an drei Orten gleichzeitig ausgezählt: im MOC Veranstaltungscenter Freimann, im Schulzentrum Lindwurmstraße 90 und im Kreisverwaltungsreferat. Insgesamt stehen so mehr als 250 voneinander getrennte Besprechungs- und Gruppenräume zur Verfügung. Zudem trifft die Landeshauptstadt weitere Maßnahmen: Jedem Wahlvorstandsgremium wird ein eigener Raum zur Verfügung gestellt. In wenigen Ausnahmen teilen sich zwei Gremien einen ausreichend großen Raum, zum Beispiel in einer Mehrfachturnhalle. Im Zuge des Gesundheitsschutzes wurde zudem die Zahl der Wahlhelfenden von zunächst 2.500 auf 1.500 reduziert und die Größe der Wahlvorstandsgremien verkleinert. An jeder Auszählinsel werden maximal sechs Personen tätig sein, es wird Möglichkeiten zur Handreinigung und Desinfektion geben. Auf Wunsch bekommen die Wahlhelfer auch Einweghandschuhe.

Die Stadt Nürnberg bildete für die Stichwahl 375 Wahlvorstände - das Gremium besteht jeweils aus fünf bis sieben Personen. Wegen des Infektionsrisikos durch die Corona-Pandemie wird nur ein Wahlvorstand pro Raum zugegen sein (anders als geplant; ursprünglich sollte in der Messehalle ausgezählt werden). Auch in Nürnberg werden für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Handdesinfektionsmittel und Einweg-Handschuhe zur Verfügung gestellt.

Wie genau verläuft die Auszählung bei der Briefwahl?

Auf den Seiten des Bundeswahlleiters ist schematisch dargestellt, was mit den Wahlbriefen vor und während der Auszählung passiert: Die Briefwahlbezirke müssen zum Beispiel so groß sein, dass für die Wahlhelfer, die die Stimmen auszählen, nicht erkennbar ist, wer was wählte. Als Richtwert gelten mindestens 50 Wahlbriefe.

Die Wahlbriefe werden dann am Wahltag geöffnet - damit beginnt aber noch nicht die Auszählung (dazu später mehr). In dem verschlossenen Umschlag liegen sowohl der Wahlschein als auch ein weiterer verschlossener Umschlag. Anhand des Wahlscheins wird die Wahlberechtigung des Wählers überprüft und zugleich kontrolliert, dass niemand zweimal wählt. Wenn der Wahlschein nicht zu beanstanden ist, wandert der verschlossene zweite Umschlag in die Wahlurne. Danach ist nicht mehr nachzuvollziehen, wer wie wählte.

Nach Ende der Wahlzeit werden die Wahlurnen unter Aufsicht der Briefwahlvorstände geöffnet und wie üblich ausgezählt. Bei den Stichwahlen ist das recht einfach: Die Wähler müssen nur zwischen zwei Namen auswählen.

Bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt?

Das bayerische Innenministerium versichert auf seiner Webseite: Ja. Die allgemeinen wahlrechtlichen Regelungen zur Briefwahl stellten sicher, dass das Wahlgeheimnis während der Auszählung jederzeit gewährleistet ist - zum Beispiel durch getrennte Umschläge und dadurch, dass die Räume, in denen ausgezählt wird, öffentlich zugänglich sind. "Dieses Verfahren gilt auch für die Kommunalwahlen in Bayern. Alle Formen des Missbrauchs sind gesetzlich verboten und werden streng verfolgt", versichert das Bayerische Innenministerium in einem Q&A zur Stichwahl.

Eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums sieht dies auch unter den derzeitigen Umständen nicht gefährdet. Möglicherweise würden die Kommunen allerdings Beschränkungen erlassen, wie viele Menschen gleichzeitig zum Beobachten in den Wahlraum dürfen. In München ist bisher keine solche Beschränkung der Anzahl der Wahlbeobachter vorgesehen, sagt Johannes Mayer, Pressesprecher des Kreisverwaltungsreferats.

In Nürnberg rechnet Wahlamtsleiter Schäfer hingegen mit einer Zugangsbeschränkung für Wahlbeobachter. So will er die Öffentlichkeit der Wahl gewährleisten, sie aber auch mit dem Infektionsschutz vereinbaren.

Bezüglich der Einhaltung des Wahlgeheimnisses haben die Juristen Andreas Gietl von der Universität Regensburg und Fabian Michl von der Universität Münster bei der Briefwahl dennoch Bedenken. Probleme könnten schließlich nicht nur bei der Auszählung auftreten, sondern auch zu Hause: "In der Wahlkabine bin ich alleine. So ist sichergestellt, dass ich nicht unter Druck stehe", sagt Michl. "Bei der Briefwahl verlagert sich die Verantwortung dafür jedoch vom Staat auf das Individuum."

Dafür müsse nicht unbedingt direkter Zwang ausgeübt werden, auch psychologischer Druck aus der Familie oder dem Freundeskreis sei denkbar. Angesichts der Infektionsgefahr halten die beiden Juristen die allgemeine Briefwahl aber ausnahmsweise für gerechtfertigt.

Kann ich mich bei der Briefwahl infizieren?

Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sind humane Coronaviren nicht besonders stabil auf trockenen Oberflächen. Für Karton wurde in einzelnen Untersuchungen festgestellt, dass das Virus nach mehr als 24 Stunden nicht mehr infektiös war, selbst wenn die Oberfläche stark verunreinigt war.

Dem BfR zufolge sind keine Fälle bekannt, bei denen sich Menschen durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen infizierten. Eine Schmierinfektion sei zwar grundsätzlich denkbar, erscheine insgesamt aber unwahrscheinlich. Dies gelte auch für Briefwahlunterlagen.

Ausschließlich Briefwahl: Ist das rechtmäßig?

Das bayerische Innenministerium berief sich bei seiner Entscheidung, die Stichwahlen generell als Briefwahl zu organisieren, zunächst nur auf eine infektionsschutzrechtliche Anordnung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Experten befürchteten deshalb zunächst, dass dies rechtswidrig sein könnte. So argumentierten etwa Andreas Gietl und Fabian Michl in einem Beitrag auf Legal Tribune Online, dass eine Landesregierung nicht einfach mit einem Verwaltungsakt in das Wahlrecht eingreifen könne. Denn, so die Juristen: "Ein Verwaltungsakt, und ein solcher ist die Allgemeinverfügung, kann kein Gesetz derogieren."

Als möglichen Ausweg schlugen die Autoren eine Anpassung des Wahlrechts vor, um eine Gesetzesgrundlage zu schaffen. Ein Vorschlag, der sich schnell durchgesetzt hat: Um sicherzugehen, dass die Wahlen unter diesen Umständen nicht rechtswidrig und damit anfechtbar sind, will der Bayerische Landtag an diesem Mittwoch im Eilverfahren eine Gesetzesänderung beschließen.

Wir haben den Artikel nach der Veröffentlichung aktualisiert, um Aussagen von Innenminister Herrmann vom Dienstag noch aufnehmen zu können.

* In einer früheren Version dieses Artikel stand, der bayerische Landtag wolle die Gesetzesgrundlage für die ausschließliche Briefwahl am Donnerstag schaffen. Dies war ein Fehler. Das Bayerische Infektionsschutzgesetz wurde - wie geplant - am Mittwoch verabschiedet.

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In sieben oberfränkischen Städten stehen Stichwahlen an.