Für das neue Gewerbegebiet bei Teublitz müsste erst ein Waldstück gerodet werden. (Symbolbild)
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Für das neue Gewerbegebiet bei Teublitz müsste erst ein Waldstück gerodet werden. (Symbolbild)

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VGH-Urteil: Bebauungsplan für Teublitzer Gewerbegebiet unwirksam

Die Klage der Gegner des geplanten Gewerbegebietes von Teublitz im Landkreis Schwandorf hatte vor Gericht Erfolg. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dem BR auf Anfrage bestätigt, dass der Bebauungsplan unwirksam sei.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Der Bebauungsplan für das umstrittene Gewerbegebiet in Teublitz, Kreis Schwandorf, ist vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) für unwirksam erklärt worden. Das teilte der Landesbund für Vogelschutz e.V. (LBV) am Mittwochnachmittag in einer Pressemitteilung mit. Inzwischen hat der VGH das Urteil dem BR bestätigt.

Urteilsbegründung folgt erst in den nächsten Wochen

Der Landesbund für Vogelschutz e.V. (LBV) hatte gegen das geplante Vorhaben an der Autobahn A93 im vergangenen Mai Klage eingereicht, weil das Gewerbegebiet nach Meinung des LBV 20 Hektar artenreichen Klimaschutzwald vernichtet hätte. Der Verwaltungsgerichtshof habe dem Landesbund für Vogelschutz am Mittwoch auf Anfrage mitgeteilt, dass der Bebauungsplan unwirksam sei. Die Urteilsbegründung des Gerichts erfolgt erst in einigen Wochen, so ein Gerichtssprecher dem BR.

LBV: Weiterer juristischer Fingerzeig

Der Landesbund für Vogelschutz sieht in dem Urteil einen weiteren juristischen Fingerzeit für mehr Umwelt-und Naturschutz in Bayern und erwartet, dass Staatsregierung und Landtag dem Verkauf der Staatswaldflächen nun nicht mehr zustimmen werden. Das Waldgrundstück gehört derzeit noch dem Freistaat Bayern. In dem Waldgebiet war schon vor sechs Jahren eine Gewerbeansiedlung geplant. Als sich damals ein Bürgerbegehren formierte, zog sich der Investor zurück.

Stadt Teublitz will noch nicht aufgeben

Der Teublitzer Bürgermeister Thomas Beer (CSU) nahm am Donnerstag dazu Stellung. Das Urteil kam demnach für ihn nicht ganz überraschend. Bei einem so komplexen Verfahren mit derartig hohen Anforderungen sei es nicht unüblich, dass bei Prüfung durch den VGH Fehler festgestellt würden und deswegen der Bebauungsplan aufgehoben werde, heißt es in einer Pressemitteilung. Man wolle jedoch zum aktuellen Zeitpunkt weiter an dem Vorhaben festhalten, an dieser Stelle an der Autobahn ein Gewerbegebiet auszuweisen. Das Gericht habe nach Auffassung der Stadt im Laufe der mündlichen Verhandlung nicht erkennen lassen, dass es das Vorhaben in der Gänze an diesem Standort für nicht realisierbar ansieht, so Beer. Jetzt gelte es, die Begründung des Urteils und damit die Arbeitsaufträge der Richter abzuwarten. Anschließend werde der Stadtrat von Teublitz über das weitere Vorgehen entscheiden, sagt der Bürgermeister von Teublitz.

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