Die Fassade der Regierung von Schwaben: Aktivisten haben ein Banner angebracht, auf dem steht:  Lohwald-Rodung trotz laufender Gerichtsverfahren? Frech!
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Das Urteil gegen einen der Aktivisten, die ein Gebäude der Regierung von Schwaben besetzt hatten, ist aufgehoben, der Aktivist ist frei.

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Verfassungsgericht hebt Urteil auf: Klimaaktivist kommt frei

Das Amtsgericht Augsburg hatte einen Klimaaktivisten zu Jugendarrest verurteilt. Der Mann war in ein Gebäude der Regierung von Schwaben eingedrungen, um gegen Baumfällungen zu protestieren. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil kassiert.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Es ist ein Erfolg für den Klimaaktivisten aus Ravensburg. Er hatte Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Augsburg eingereicht. Jetzt muss das Amtsgericht noch einmal über den Fall verhandeln. Der Klimaaktivist war wegen übler Nachrede und Hausfriedensbruch zu drei Wochen Jugendarrest verurteilt worden, den er kürzlich angetreten hatte. Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil gestern aufgehoben. Wie der Klimaaktivist mitteilte, wurde er noch am gleichen Tag aus dem Jugendarrest entlassen.

Klimaaktivisten besetzen die Regierung von Schwaben

Der zur Tatzeit 20-Jährige aus Ravensburg hatte im Herbst 2022 einen Aktivisten aus Augsburg unterstützt. Die beiden haben laut Anklage die Regierung von Schwaben in Augsburg besetzt und dem damaligen Regierungspräsidenten Erwin Lohner Bestechlichkeit vorgeworfen. Hintergrund der Protestaktion war die Genehmigung, den Bannwald zwischen den Lech-Stahlwerken und Langweid zu roden, was von den Aktivisten scharf kritisiert wurde. Deshalb haben sie am Gebäude der Regierung von Schwaben ein Banner entfaltet mit der Aufschrift: "Lohwald-Rodung trotz laufender Gerichtsverfahren? Frech!". Dem Regierungspräsidenten unterstellten sie, er habe für die Genehmigung Geld angenommen.

Urteil "verletzt Grundrecht auf Meinungsfreiheit"

Der Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts zugelassen mit der Begründung, das Urteil verletze das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, denn der Bannerspruch trage zur Bildung der öffentlichen Meinung bei. Das Gericht in Karlsruhe machte aber auch klar, dass damit nicht entschieden sei, ob die Aussage über den hohen Regierungsbeamten zulässig gewesen sei. Auf den Aspekt des Hausfriedensbruchs gingen die Karlsruher Richter in der Entscheidung nicht im Detail ein. Der Tatbestand der Beleidigung sei bislang auch nicht Teil des Verfahrens gewesen.

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