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Würzburger Schmerzpatient Günter Weiglein

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Urteil: Würzburger Schmerzpatient darf kein Cannabis anbauen

Der Schmerzpatient Günter Weiglein darf seinen legalisierten Bedarf an Cannabis nicht durch Eigenanbau decken. Das Amtsgericht Würzburg verurteilte Weiglein zu einer Geldstrafe von 300 Euro auf Bewährung. Eine Nachbarin hatte ihn angezeigt.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Mainfranken am .

Wegen vorsätzlichen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln hat das Würzburger Amtsgericht heute den Schmerzpatienten Günter Weiglein verurteilt. Weiglein hat eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro bekommen - ausgesetzt zur Bewährung. Das heißt, die Geldstrafe wird erst fällig, wenn er weiterhin selbst Cannabis anbaut, um seinen Bedarf zu decken. Er war im Mai 2016 mit 45 Marihuana-Pflanzen zuhause erwischt worden, eine Nachbarin hatte der Polizei einen Tipp gegeben.

Joints gegen chronische Schmerzen nach Motorradunfall

Günter Weiglein hatte im Jahr 2002 einen schweren Motorradunfall und seitdem chronische Schmerzen. Weil ihm die Schulmedizin nicht mehr helfen kann, raucht er seit 2007 Marihuana, um die Schmerzen zu lindern. Günter Weiglein hat die Genehmigung, Cannabis über ein ärztliches Rezept zu erwerben und zu konsumieren. Die Erlaubnis zum Eigenanbau hat er dagegen nicht. Laut Weiglein gebe es aber immer wieder Engpässe in der Versorgung durch die Apotheken. Den Urteilsspruch kommentiere Weiglein im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk so:

"Ich habe nichts anderes erwartet. Mittlerweile ist ja festgestellt worden, dass ich ein Rezept habe. Solange das jetzt läuft und ich mein Cannabis tatsächlich über die Kasse beziehen kann, werde ich das natürlich tun. Sollte wieder ein Lieferengpass eintreten oder wie auch immer die Versorgung nicht gewährleistet sein, bin ich wieder gezwungen, mich anderweitig zu versorgen. Das heißt durch Eigenanbau oder auch vom Bauern um die Ecke." Schmerzpatient und Cannabis-Konsument Günter Weiglein

Weiglein: Cannabis aus der Apotheke "horrend teuer"

Vor Gericht führte Weiglein außerdem an, dass Cannabis aus der Apotheke "nur zu horrenden Preisen" zu beziehen sei. Ein Gramm aus der Apotheke koste 56 Euro, er brauche am Tag zwischen ein und drei Gramm. Zwischenzeitlich habe sich außerdem seine Ärztin geweigert, ihm aus Budgetgründen weitere Rezepte auszustellen. Inzwischen hat Weiglein den Arzt gewechselt, dieser habe neue Rezepte ausgestellt. Seit Ende September sei die Kostenerstattung durch die Krankenkasse genehmigt.

Weiglein-Anwalt will Urteil anfechten

Weigleins Anwalt Matthias Schillo hat direkt nach dem Urteilsspruch angekündigt, in Revision oder in Berufung zu gehen, um einen Freispruch zu erreichen. Im Jahr 2014 hatte Günter Weiglein gemeinsam mit drei weiteren Patienten vor dem Verwaltungsgericht Köln die Erlaubnis erstritten, Cannabis für den Eigenbedarf anzubauen. Dagegen war allerdings die Bundesopiumstelle in Berufung gegangen. Dieses Berufungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.