Michael Herrmann, der 2013 das heute zu Ende gegangene Schmerzensgeldverfahren angestrengt hat, um Sicherheit zu erhalten, dass der richtige Mann als Entführer seiner kleinen Schwester Ursula verurteilt worden ist, ist enttäuscht von der Arbeit des Gerichts. Und das, obwohl er heute ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zugesprochen bekommen hat. Wie er nach der Verkündung des Richterspruchs dem BR sagte, gehe es ihm primär nicht ums Geld.
Hat der Verurteilte Ursula Herrmann wirklich getötet?
Auch wenn mit der heutigen Entscheidung das Strafurteil gegen Werner Mazurek formal eigentlich noch einmal bestätigt worden ist, sei für ihn jetzt unklarer als zuvor, ob wirklich Mazurek der Täter gewesen ist: "Wenn er es war, dann hat er kein Grundig-Tonbandgerät verwendet und Pfaffinger hat kein Loch für ihn gegraben". Dabei waren es vor allem diese zwei Beweiskomplexe gewesen, die das Strafgericht 2010 zur Verurteilung Mazureks führten - das Tonbandgerät, das nach Ansicht des Gerichts für die Erpresseranrufe benutzt worden ist und die Aussage des Zeugen Pfaffinger. "Diese beiden Anschuldigungen haben aus meiner Sicht keine Tatsachengrundlage, das muss ich so deutlich sagen", meinte Herrmann zum BR.
Der Bruder von Ursula Herrmann gibt nicht auf
Juristisch sei das Ganze für ihn vorerst abgeschlossen, allerdings gebe es die Möglichkeit, in Berufung zu gehen, so Herrmanns Anwalt Joachim Feller. Den Fall gänzlich ruhen lassen, komme indes nicht für ihn in Frage, betonte Herrmann. Es gebe auch außerhalb des Gerichts Möglichkeiten, der Sache auf den Grund zu gehen. Auf die Frage eines Journalisten, ob er jetzt einen Privatdetektiv beauftragen wolle, sagte Herrmann: "Das werde ich Ihnen jetzt nicht sagen, wen ich engagiere, ich weiß nur, dass es viele Leute gibt, die sich interessieren und die gedanklich schon viel vorbereitet haben".
Michael Herrmann will Gerechtigkeit
Ihn treibe weder Trauer an noch die Angst, das die möglichen Entführer noch auf freiem Fuß sein könnten, sondern "ich finde es einfach ungerecht", das nicht genauer geprüft werde, ob Mazurek nicht doch der falsche Täter ist, "das ist auch ein ethischer Hintergedanke", so Herrmann.
Der Anwalt des Verurteilten will in Berufung gehen
Mazureks Anwalt Walter Rubach hat bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Sein Mandant hatte sich in einem Brief an das Landgericht gewandt und sich darin als das Opfer eines "Justizverbrechens" bezeichnet. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte den Eingang des Briefs, allerdings: "Natürlich werden Kritikpunkte ernst genommen, aber dass nicht jeder mit jedem Urteil zufrieden ist, das ergibt sich von selbst.