Das Landgericht ordnete zudem die geschlossene Unterbringung des Frührentners in einer Entziehungsanstalt an. Das Gericht folgte damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine einjährige Haft plädiert, ohne Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Keine Vergewaltigung
Ursprünglich war der Mann wegen Vergewaltigung mit Todesfolge angeklagt. Davon ist die Staatsanwaltschaft jedoch abgerückt. Stattdessen wurde ihm der Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung zur Last gelegt. Grund dafür war, dass im Prozess nicht abschließend geklärt werden konnte, ob die durchgeführten sexuellen Praktiken einvernehmlich geschahen.
Leiche zufällig gefunden
Vor Gericht hatte der Mann eine Teilschuld am Tod der 46-jährigen Frau eingeräumt, weil er keinen Notarzt gerufen hatte, der sie hätte retten können. Die Leiche der Frau war nur durch Zufall gefunden worden. Eine Gerichtsvollzieherin wollte die Wohnung des Angeklagten räumen lassen, dabei stieß sie auf vermüllte Zimmer und die Leiche der Frau, die auf einer Matratze am Boden lag.