Die Unternehmerin Andrea Tandler hat gegen ihre Verurteilung wegen Steuerhinterziehung Revision eingelegt.
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Die Unternehmerin Andrea Tandler hat gegen ihre Verurteilung wegen Steuerhinterziehung Revision eingelegt.

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Urteil wegen Steuerhinterziehung: Tandler legt Revision ein

Vier Jahre und fünf Monate Haft wegen Steuerhinterziehung – so lautete das Urteil des Landgerichts München gegen Andrea Tandler. Doch die Unternehmerin will das so nicht hinnehmen und hat nun Rechtsmittel eingelegt.

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Der Steuerhinterziehungsfall Andrea Tandler wird den Bundesgerichtshof beschäftigen. Die bayerische Unternehmerin hat gegen ihr Urteil Revision eingelegt. Sie war vom Münchner Landgericht zu vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden, weil sie Millionen-Einnahmen aus Maskengeschäften nicht ordnungsgemäß versteuert hatte. Auch Tandlers Geschäftspartner Darius N. legte Revision gegen seine Verurteilung ein.

Revision trotz Deal mit Gericht

Beiden Urteilen war eigentlich eine Verständigung zwischen den Angeklagten und dem Gericht vorausgegangen. Im Gegenzug für ein Geständnis war der Rahmen des Strafmaßes festgelegt worden: vier Jahre und fünf Monate Haft für Tandler, drei Jahre und neun Monate für ihren Partner. Tandler hatte in ihren Schlussworten gesagt, sie würde ihre "Fehler" heute nicht noch einmal machen. Sie könne nur um Entschuldigung bitten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr allerdings schon zuvor ein überwiegend taktisch motiviertes Geständnis vorgehalten.

Weil die Haftbefehle gegen die beiden Angeklagten gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurden, kamen beide nach rund elf Monaten Untersuchungshaft am vergangenen Freitag zunächst auf freien Fuß.

Wirtschaftlicher Schaden von mehreren Millionen Euro

Der Steuerprozess stand im Zusammenhang mit der bayerischen Maskenaffäre, in der Unternehmer im Zusammenspiel mit ihnen bekannten Politikern hohe Millionengewinne durch den Verkauf von Schutzmasken erzielen konnten. Tandler ist die Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs und bayerischen Finanzministers Gerold Tandler.

Andrea Tandler und ihr Partner N. machten zu Beginn der Coronapandemie mit einer neu gegründeten Firma in kurzer Zeit mit Masken und Schutzkleidung Umsätze in Höhe von mehr als 440 Millionen Euro, dafür kassierte sie Provisionen von fast 50 Millionen Euro - was an sich legal ist. Verurteilt wurden beide, weil sie die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch der Einkommens- beziehungsweise der Gewerbesteuerhinterziehung strafbar gemacht haben.

Das Gericht ging in seinem Urteil am Ende von einem wirtschaftlichen Schaden von insgesamt 7,8 Millionen Euro aus.

Mit Informationen von dpa und AFP

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