Bildrechte: dpa/Daniel Karmann

Bayerische Polizistin in Uniform

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Studenten reichen Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz ein

Am Morgen haben Jura-Studenten der Universitäten Erlangen-Nürnberg, München und Würzburg beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage eingereicht. Sie richtet sich gegen das Polizeiaufgabengesetz.

Von

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Zusammen mit ihren drei Dozenten übergaben elf Studentinnen und Studenten das fast 60-seitige Papier dem Gericht. Die Studierenden der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der Julius-Maximilians Universität Würzburg hatten sich im vergangenen Wintersemester mit dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz befasst.

Projektarbeit im Studium

Die Popularklage richtet sich nicht gegen die derzeit diskutierten, geplanten Änderungen in diesem Gesetz, sondern gegen die bereits im Sommer 2017 in Kraft getretenen Novellierungen, sagte der Erlanger Jura-Professor Markus Krajewski dem Bayerischen Rundfunk. Er hat zusammen mit seinen Kollegen aus Würzburg und München die Arbeit der angehenden Juristen im Rahmen der "Law Clinic" betreut. Dabei handelt es sich um eine Projektarbeit, in dem Studentinnen und Studenten sich mit echten und konkreten Fällen auseinandersetzen.

Präventivhaft in der Kritik

Der Jurist Krajewski findet bei der Gesetzesänderung des Polizeiaufgabengesetzes von 2017 beispielsweise problematisch, dass die Präventivhaft von einer Dauer von bis zu 14 Tagen auf unbefristet erhöht worden ist. Markus Krajewski bezeichnet dies als "praktisch unendlich". "Das verstößt unserer Ansicht nach gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person", sagte Krajewski dem Bayerischen Rundfunk.

Bayerische Besonderheit: Popularklage

Die Popularklage ist eine bayerische Besonderheit: Dabei können Personen oder Gruppen Klage gegen ein Gesetz, eine Verordnung oder Satzung beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen, obwohl sie nicht selbst davon betroffen sind. Der Verfassungsgerichtshof prüft auf Grundlage der Bayerischen Verfassung, ob das Gesetz, die Verordnung oder Satzung ein Grundrecht verletzt.