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Streit um Schäden durch Schwabinger Fliegerbombe geht weiter

Mehr als fünf Jahre nach der Sprengung einer Fliegerbombe im Münchner Stadtteil Schwabing ist weiter unklar, wer für die entstandenen Schäden aufkommen muss. Vor dem Oberlandesgericht München gab es heute keine Entscheidung. Von Michael Bartmann

Im Berufungsprozess zurSchadenersatzklage eines Versicherungskonzerns gegen die Stadt München nach Sprengung der Schwabinger Fliegerbombe muss das Oberlandesgericht München zunächst über die Zuständigkeiten entscheiden. Das ist das Ergebnis des heutigen Verhandlungstermins.

Unklar, wer verantwortlich ist

Der Versicherungskonzern AXA will von der Landeshauptstadt 410.000 Euro Schadensersatz, weil die Sprengung der Bombe im August 2012 laut Versicherung fehlerhaft durchgeführt wurde., In erster Instanz war die Klage abgewiesen worden, unter anderem mit der Begründung, die Landeshauptstadt sei nicht die richtige Beklagte, sondern der für den Kampfmittelräumdienst zuständige Freistaat hätte verklagt werden müssen. Außerdem komme auch eine Haftung des Grundstückseigentümers, auf dessen Gelände die Bombe gefunden worden war, in Frage.

Richter sieht beide Seiten im Recht

Beim heutigen Berufungstermin überraschte der Vorsitzende Richter die Beteiligten mit der Feststellung, eigentlich hätten beide Seiten Recht. Das Gericht müsse nun entscheiden, "wer von den Parteien etwas mehr Recht hat." Denn einerseits sei ein örtlich begrenztes Ereignis wie die Sprengung der Bombe zunächst Aufgabe der Landeshauptstadt München, die im Schwabinger Fall auch die örtliche Einsatzleitung stellte. Andererseits habe der Kampfmittelräumdienst bzw. der Sprengmeister über das Vorgehen bei der Sprengung entschieden, und der untersteht dem Freistaat.

Gericht regt Vergleich an

"Es ist für den Kläger sehr unbefriedigend, dass sich hier zwei Körperschaften die Verantwortung zuschieben", so der Richter. Angesichts der offenbar unsicheren Rechtslage regte das OLG nochmal einen Vergleich an. Der Vertreter der Landeshauptstadt kündigte aber bereits an, hierfür keine ausreichenden Voraussetzungen zu sehen. Auch andere Versicherungen blicken offenbar auf den Ausgang des Verfahrens und könnten ebenfalls Schadensersatzklagen vorbereiten.

Entscheidung über Zuständigkeit kommt im März

Das Gericht will jetzt zunächst über die Fragen der Zuständigkeit entscheiden, das Ergebnis dazu wird am 22. März 2018 verkündet. Diese Entscheidung kann so ausfallen, dass die Klage abgewiesen wird, sollte das OLG wie die Vorinstanz zu der Überzeugung kommen, die Landeshauptstadt sei nicht die richtige Beklagte. Sollte das Gericht die Zuständigkeit aber bei der Landeshauptstadt sehen, würde anschließend in die Beweisaufnahme eingetreten. Erst dann ginge es darum, ob die Sprengung sachgemäß durchgeführt wurde oder nicht.