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Staatsregierung entschärft Psychiatriegesetz

Das bayerische Kabinett hat das umstrittene Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz in entscheidenden Punkten entschärft. So fällt die geplante Unterbringungsdatei ersatzlos weg und damit auch die ursprünglich geplante Speicherung der Patientendaten.

Über dieses Thema berichtet: Bayern am .

Das bayerische Kabinett hat das umstrittene Psychiatriegesetz (PsychKHG) entschärft. Demnach fällt die geplante Unterbringungsdatei weg und damit auch die ursprünglich geplante Speicherung der Patientendaten. Außerdem setzte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Paragraphenbremse für dieses Gesetz außer Kraft. Damit können jetzt maßgeschneiderte Gesetzesparagraphen für die gesetzliche Unterbringung psychisch Kranker entwickelt werden, so Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU). Die geplante Verweisung vom Maßregelvollzugsgesetz in das PsychKHG wird gestrichen. Verzichten will die Staatsregierung auch auf die angedachten Unterbringungsbeiräte - die bisherigen Besuchskommissionen bestehen fort. 

Hilfe für Kranke und Schutz der Öffentlichkeit

Außerdem soll auch der Sprachduktus des Gesetzes so geändert werden, dass die Hilfe für Kranke jetzt "gleichrangig" und nicht mehr hinter dem Schutz der Öffentlichkeit vor Straftätern steht. Sozialministerin Schreyer nannte das reformierte Gesetz wegen der von ihr erreichten Änderungen "einen großen Wurf" und dankte vor allem Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und Justizminsiter Winfried Bausback (CSU) für deren Entgegenkommen. Söder sagte, mit Sicherheit und Hilfe scheinen jetzt "beide Aspekte in der richtigen Balance" zu sein. Herrmann stellte klar, dass auch nach dem neuen Gesetzentwurf weiterhin die örtlichen Polizeidienststellen informierte würden, wenn ein gefährlicher psychisch Kranker entlassen wird. Die fünfjährige Speicherung aller Patientendaten sei für die Polizeiarbeit aber verzichtbar.

Der Entwurf war von unter anderem von Experten und der Opposition scharf kritisiert worden. (Autor: Arne Wilsdorff)