Gerichtstermin

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Staatsanwaltschaft: Grafinger Messerstecher soll in Psychiatrie

Im Prozess um die tödliche Messerattacke in Grafing fordert die Staatsanwaltschaft die dauerhafte Unterbringung des Angreifers in die Psychiatrie. Der Angreifer sei selbstverständlich weiterhin gefährlich.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern.

Im Prozess gegen den Mann, der vier Menschen am Grafinger Bahnhof attackiert haben soll, halten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers. Der mutmaßliche Messerstecher sei weiterhin gefährlich, sagt die Staatsanwaltschaft. Deshalb fordert sie dessen dauerhafte Unterbringung in die Psychiatrie. Mit dem Urteil wird noch heute gerechnet. 

Kein Groll gegen mutmaßlichen Täter

Laut Nebenklage war das Todesopfer des Beschuldigten ein "absolutes Zufallsopfer". Bei dem Attentat kam ein 56-jähriger Fahrgast ums Leben, drei weitere Männer erlitten teils lebensgefährliche Verletzungen. Diese hegen aber nach Angaben der Nebenklage keinen Groll gegen den mutmaßlichen Täter.

Am 10. Mai vergangenen Jahres soll der damals 27-Jährige am S-Bahnhof Grafing wahllos auf Passanten eingestochen haben. Dabei soll er "Allahu Akbar" (dt. Allah ist groß) gerufen haben. Ermittler werten die Bluttat gleichwohl nicht als islamistisches Attentat, weil der Mann vermutlich psychisch krank ist.

Täter sprach von "Menschenopfer"

Während des Prozesses sagte er aus, er habe Wahnvorstellungen gehabt und geglaubt, Deutschland werde von Islamisten überrannt. Er habe gedacht, um zu überleben, müsse er zum Islam konvertieren und dafür ein "Menschenopfer" bringen. Ein Sachverständiger stellte ein Gutachten vor, nachdem der Beschuldigte schuldunfähig ist. Auch sieht der Gutachter die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als gegeben an. In dem Prozess geht es vorrangig um die Frage der Schuldfähigkeit. Das Gutachten dürfte einen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts haben.