Nach einem Runden Tisch mit insgesamt 40 Teilnehmern, darunter Vertreter von Eltern- und Lehrerverbänden, sagte Kultusminister Bernd Sibler, die bisherige Regelung sehe bereits vor, dass Schüler ihre Handys zu Unterrichtszwecken nutzen dürfen. Das liege im Ermessensspielraum der jeweiligen Lehrkraft.
Allerdings soll es laut Sibler künftig den einzelnen Schulen möglich sein, die Nutzung von Handys auf dem Schulgelände zu privaten Zwecken eigenständig zu regeln. Vor Ort könne dann das jeweilige Schulforum - ein Gremium aus Lehrern, Eltern und Schülern - entscheiden.
Bislang mussten Handys ausgeschaltet sein
Bislang ist Schülern die private Nutzung ihrer Handys auf dem gesamten Schulgelände untersagt, die Geräte müssen ausgeschaltet sein.
Ob für die Lockerung der entsprechende Artikel 56 des bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes geändert werden muss, ließ Sibler zunächst offen.