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Symbolbild: Eigenbedarf

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Rentnerpaar will in eigenes Haus zurück

Ein krankes Rentnerehepaar aus Hammelburg will zurück ins eigene Haus. Doch vor Gericht scheitert die Klage auf Eigenbedarf. Grund: Die derzeitigen Mieter sind selbst krank. Am Freitag treffen sich beide Parteien erneut vor Gericht.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Zehn Jahre lang lebte der 73-jähirge Heinz Behnke und seiner 79-jähirgen Frau Jutta in Spanien. Dann ging es mit der Gesundheit von Jutta Behnke bergab: Wirbel-Versteifung, Schlaganfall, eine beginnende Demenz. Die Behnkes entschlossen sich zur Rückkehr in ihr Haus in Hammelburg und kündigten den Mietern – aus Eigenbedarf.

"Wir haben eine neunmonatige Kündigungsfrist eingehalten. Die hat am 30. Juni letzten Jahres geendet. Aber sie sind nicht ausgezogen." Vermieter Heinz Behnke

Seit etwa fünf Monaten bewohnen die Behnkes das Dachgeschoss – provisorisch. Sie haben keine Küche und keine Waschmaschine. "Wir haben ein kleines Kinderzimmer von unseren Jungs damals. Da haben wir eine Kochplatte und eine Mikrowelle drin stehen", so Heinz Behnke. Im Bad erledigen sie den Abwasch, im Waschbecken. In einem Raum unter der Garage lagert das Rentnerpaar einen Teil seines Hausstands. Denn das Amtsgericht Bad Kissingen urteilte bereits - die Mieter können im Haus bleiben. Grund: Die Mieter des Rentnerehepaars sind selbst krank.

Mieter haben selbst große gesundheitliche Probleme

"Der Mann ist hundertprozentig schwerbeschädigt. Sitzt im Rollstuhl. Und zu der Zeit als das Gerichtsurteil gefallen ist, da war die Frau in Reha. Sie hatte eine Tumor-OP hinter sich", so Heinz Behnke. Dem Ehepaar ist klar, dass die Mieter selbst nicht hätten umziehen können. Allerdings vielleicht mit Hilfe ihrer bereits erwachsenen Kinder, so Behnke.

"Nach dem Urteil sieht es so aus, dass wir uns eine Wohnung suchen sollen oder müssen - und das kann ja so nicht sein." Vermieter Heinz Behnke

Justiz muss zwischen den Interessen abwägen

Die Würzburger Mietrechts-Expertin Manuela Ernstberger sieht das anders und betont: Die Justiz muss zwischen den Interessen von Mietern und Eigentümern abwägen. Auch weil beide Parteien Pflegebedürftigkeit für sich geltend machen.

"Es muss gesehen werden, was für Beeinträchtigungen jeweils vorliegen. In dem Fall sind es ja krankheitsbedingte Gründe auf beiden Seiten. Offensichtlich hat das Amtsgericht eine Abwägung dahingegen genommen, dass die Gründe des Mieters stärker wiegen als diejenigen des Vermieters." Manuela Ernstberger, Fachanwältin für Mietrecht

Vermieter und Mieter - beide Parteien, die derzeit zwangsläufig unter einem Dach leben, sehen sich im Recht. Wer das Recht auf seiner Seite hat, soll am Freitag (23.02.18) das Landgericht Schweinfurt entscheiden. Die Eigentümer des Hauses in Hammelburg sind gegen das erste Urteil in Berufung gegangen.