Erwin Dotzel beim Prozess am Amtsgericht Obernburg im August 2022
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Der Freispruch von Unterfrankens Bezirkstagspräsident Dotzel vom Vorwurf der Beleidigung wegen der Bezeichnung "rechte Laus" ist rechtskräftig

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"Rechte Laus": Freispruch für Bezirkstagspräsident rechtskräftig

"Rechte Laus": Freispruch für Bezirkstagspräsident rechtskräftig

Der Freispruch von Unterfrankens Bezirkstagspräsident Dotzel vom Vorwurf der Beleidigung wegen der Bezeichnung "rechte Laus" ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Berufung zurückgenommen. Ganz vom Tisch ist der Fall aber noch nicht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Fast ein Jahr ist es her, dass gegen Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel Strafbefehl erlassen wurde: wegen Beleidigung, weil er einen CSU-Parteifreund als "rechte Laus" bezeichnet haben soll. Das Amtsgericht Obernburg im Landkreis Miltenberg hatte ihn bereits im Sommer freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Berufung eingelegt – diese jetzt aber wieder zurückgenommen. Das hat das Landgericht Aschaffenburg mitgeteilt.

Bezeichnung "Rechte Laus" ein Irrtum?

Die Staatsanwaltschaft hatte Dotzel vorgeworfen, im vergangenen September in einem Gruppen-Chat des CSU-Ortsverbandes Wörth am Main einen Parteifreund als "rechte Laus" bezeichnet zu haben. Dem Urteil zufolge war es aber nicht nachweisbar, dass der Bezirkstagspräsident die Nachricht vorsätzlich in den Gruppen-Chat gestellt hatte. Es sei auch möglich, dass das ein Irrtum gewesen sei und der Angeklagte die Nachricht eigentlich an eine andere Person habe senden wollen. In diesem Fall greife der Schutz der Privatsphäre, so das Gericht.Zu der Verhandlung war es gekommen, weil Dotzel Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts erhoben hatte. Demnach sollte er wegen Beleidigung 20 Tagessätze je 160 Euro zahlen.

Zivilprozess mit Entschädigungsforderung noch nicht abgeschlossen

In einem Zivilprozess in der Sache vor dem Landgericht Aschaffenburg war Dotzel im Juli zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 750 Euro an das mutmaßliche Opfer verurteilt worden. Beide Seiten haben in diesem Zivilprozess allerdings Berufung eingelegt. Seither prüft das Oberlandesgericht Bamberg den Fall.

Mit Material von dpa.

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