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Prozess am Landgericht Passau

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Radfahrer totgefahren: Zweieinhalb Jahre Gefängnis für Pockinger

Für zweieinhalb Jahre muss ein 33-Jähriger ins Gefängnis, weil er einen 82 Jahre alten Radfahrer bei Pocking mit einem Transporter tödlich verletzt hat und dennoch weitergefahren ist. Das haben die Richter am Passauer Landgericht heute entschieden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Das Landgericht Passau hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung und versuchten Mordes durch Unterlassen verurteilt. Damit folgt das Gericht der Strafmaß-Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte sich dagegen für eine Gefängnisstrafe von maximal zwei Jahren auf Bewährung ausgesprochen. 

Auf der Fahrt Nachrichten geschrieben

Der 33-jährige Mann hatte im Sommer 2018 auf einer Kreisstraße bei Pocking den 82-jährigen E-Bike-Fahrer mit seinem Nissan-Kleintransporter überfahren, weil er abgelenkt war. Laut des medizinischen Gutachtens starb der 82-jährige Radfahrer sofort nach dem Unfall an seinen schweren Verletzungen. 

Bei der Verhandlung wurde nachgewiesen, dass der Transporter-Fahrer unmittelbar vor dem Unfall intensiven WhatsApp-Kontakt zu drei Personen hatte. Ein Gutachten ergab, dass er etwa viereinhalb Sekunden nicht auf den Verkehr geachtet hatte, bevor er den Radfahrer erfasste. 

Erst versucht, Tat zu vertuschen

Ausschlaggebend für die Gefängnisstrafe sei laut Richter Wolfgang Hainzlmayr jedoch das Verhalten des Angeklagten nach der Tat. Der 33-Jährige sei in der Vermutung, dass der Radfahrer noch leben könnte, einfach weitergefahren und habe einiges unternommen, um den Unfall zu verdecken: Unter anderem habe er den Unfallwagen sofort in eine Werkstatt gefahren.

Umfangreiches Geständnis abgelegt

Positiv rechnete das Gericht dem Angeklagten an, dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, dass er bis zu dem tragischen Unfall ein unbescholtenes Leben geführt und Reue gezeigt hatte. In seinem Schlusswort sagte der Verurteilte, dass ihm der Unfall schrecklich Leid tut. Er könne sich nur bei zwei Familien entschuldigen: bei der des getöteten Radfahrers und bei seiner eigenen, die er jetzt in diese furchtbare Situation gebracht habe.