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Die Angeklagte im Gerichtssaal des Landgerichts in Regensburg.

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Prozess um totes Baby: eineinhalb Jahre Bewährung für Mutter

Im Prozess um den Tod eines Neugeborenen ist die Mutter heute vom Landgericht Regensburg zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt worden. Ursprünglich lautete die Anklage auf Totschlag.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Am Landgericht Regensburg ist heute das Urteil im Prozess um den Tod eines Säuglings gefällt worden: Die Angeklagte erhielt wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen eine eineinhalbjährige Bewährungsstrafe. Ursprünglich hatte die Anklage auf Totschlag gelautet. Der Staatsanwalt hatte am Vormittag zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert, der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.

Angeklagte weist Vorwürfe zurück

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft brachte sie das Kind in ihrer Wohnung in Zeitlarn (Lkr. Regensburg) zur Welt und wickelte es in Decken und eine Tüte. Das Bündel wiederum soll sie in einen Koffer gepackt und diesen auf den Speicher gestellt haben. Das Mädchen starb demnach innerhalb der nächsten Stunden, vermutlich an Unterkühlung.

Zum Prozessauftakt hatte die Frau die Vorwürfe zurückgewiesen. Ihrer Darstellung nach entdeckte sie zwei Tage nach der Geburt im Dezember 2016 beim Aufwachen das leblos auf ihrer Brust liegende Kind und versuchte es wiederzubeleben. Was dann passiert sei, wisse sie nicht, ließ die Frau über ihren Anwalt ausrichten.

Der Lebensgefährte der Frau hatte Anfang Januar 2017 nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub in der Wohnung Blut entdeckt und die Polizei gerufen.