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Schwangere hat ihre rechte Hand auf ihrem Babybauch

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Prozess um Eizellen-Spende im Ausland: Angeklagte sagt aus

Eine 56-Jährige, die Frauen auf verbotene Art zu einer Schwangerschaft verholfen haben soll, hat am ersten Prozesstag die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Frau soll zwischen Klientinnen und Spezialkliniken im Ausland vermittelt haben. Von Eva Kunzmann

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Sozialpädagogin und Paartherapeutin vor, Beihilfe zu einer "missbräuchlichen Anwendung von Fortpflanzungstechniken" geleistet zu haben. Laut Anklage sind es insgesamt 23 Frauen aus Augsburg und ganz Deutschland, denen die Beschuldigte einen Kontakt zu ausländischen IVF-Kliniken hergestellt haben soll. Die Abkürzung steht für In-vitro-Fertilisation. Bei der klassischen IVF-Methode werden Eizellen der Frau mit Sperma des (Ehe-)Partners in einem Reagenzglas zusammengebracht.

"Die Frauen vermitteln sich selbst"

Zum Auftakt des Prozesses am Augsburger Amtsgericht betonte die Angeklagte, dass sie die Frauen zwar beraten, aber in keinem Fall Kontakt zu den Kliniken im Ausland aufgenommen habe. "Die Frauen vermitteln sich selbst", erklärte sie. Die Frauen seien mit der Idee, sich im Ausland eine Spender-Eizelle befruchten und einsetzen zu lassen, auf sie zugekommen.

Die Frauen, so die Angeklagte, seien über mögliche Kliniken bereits informiert gewesen. Sie habe nichts anderes getan, als die Auswahl ihrer Klientinnen zu kommentieren, sagte die 56-Jährige.

Als Zeuginnen wurden am ersten Verhandlungstag Frauen gehört, die eine solchen Beratung in Anspruch genommen haben. Bei ihren Aussagen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Straftat oder Behandlungsgespräch?

Bisher sind vier Verhandlungstermine angesetzt. Am Ende muss das Gericht entscheiden, ob eine Straftat vorliegt, oder ob es sich lediglich um Beratungsgespräche gehandelt hat.

In Deutschland verbietet das Embryonenschutzgesetz In-vitro-Fertilisation mit fremden Eizellen. In vielen anderen europäischen Ländern ist das legal. Dazu gehören zum Beispiel Frankreich, Spanien und die Tschechische Republik. In rund drei Wochen will das Amtsgericht sein Urteil sprechen.