Eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verlangte die Staatsanwältin. Denn der Angeklagte habe sich der Beihilfe strafbar gemacht und bewusst die Situationen der Familien ausgenutzt, die schnell eine Pflegekraft gebraucht hätten. Der 70-Jährige habe gewusst, dass die Familien eine Straftat begehen würden, wenn sie die über ihn vermittelte Pflegekraft nicht bei der Sozialversicherung anmelden.
Heftige Nachzahlungen an die Sozialversicherungen
Viele Familien hatten genau dies nicht getan, weil sie davon ausgingen, dass der Vermittler sich um die Anmeldung gekümmert hat. Dies war aber nicht der Fall, so mussten viele Familien nachträglich mehrere zehntausend Euro an die Sozialversicherung nachzahlen. Die beiden Verteidiger Hansjörg Schmid und Tobias Liebau plädierten auf Freispruch und die Aufhebung des Haftbefehls gegen den Angeklagten.
Verteidiger: Keine Anstiftung zur Schwarzarbeit
Die Anwälte stellten in ihrem Plädoyer dar, dass der Vermittler aus Thannhausen keinen Kunden zur Schwarzarbeit angestiftet habe. Sie sagten, er hätte die Familien sogar explizit in einem Merkblatt darauf hingewiesen, dass sie die Pflegekräfte bei der Sozialversicherung anmelden müssten. Der 70-Jährige habe lediglich die Pflegekräfte aus Rumänien und Polen nach Deutschland vermittelt. Was danach mit ihnen passierte, habe er nicht mehr beeinflussen können, sondern sei Sache der Kunden, also der Familien, gewesen. Das Landgericht Augsburg wird sein Urteil am Donnerstag, den 16. November, verkünden.