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Prostituiertenschutzgesetz

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Probleme mit neuem Prostituiertenschutzgesetz in Bayern

Eigentlich sollten sich bis Ende des Jahres alle Prostituierten bei den Behörden anmelden. Doch die Ämter sind überfordert, und die Frauen verunsichert. So fürchten die Prostituierten, bloßgestellt zu werden, wenn ihre Daten weitergegeben werden.

Bei der Umsetzung des sogenannten Prostituiertenschutzgesetzes zeichnen sich in Bayern große Probleme ab. Das Gesetz ist am 1. Juli 2017 bundesweit in Kraft getreten. Eigentlich sollten sich bis Ende des Jahres alle Prostituierten bei den Behörden angemeldet und beim Gesundheitsamt beraten lassen haben.

„Zum Teil erzählen uns die Frauen, dass sie wieder weggeschickt wurden. Zum Teil konnten sie zwar das Beratungsgespräch beim Gesundheitsamt machen, aber sich noch nicht anmelden. Unser Eindruck ist, dass die Behörden selbst von dem Gesetz überfahren worden sind“ Sandra Ittner Beratungsstelle Kassandra in Nürnberg.

So seien einige Prostituierte schon auf Ende März vertröstet worden. Tatsächlich räumt auch das Sozialministerium „eventuelle Anlaufschwierigkeiten“ ein.

Große Verunsicherung

Viele Prostituierte wissen bis heute nicht, was das Gesetz für sie bedeutet. Die Frauen haben so viele Fragen, dass das Team der Münchner Beratungsstelle Mimikry seit der Einführung des Gesetzes ein Drittel mehr Arbeit hat.

„Das Gesetz ist sehr komplex und führt zur Verunsicherung. Wo soll ich mich wie anmelden? Was geschieht mit meinen Daten?“ Michaela Fröhlich, Beratungstelle Mimikry in München.

Daten für Polizei und Finanzamt

Nach Auskunft des Sozialministeriums gehen die Daten zunächst an das Finanzamt. Um Anhaltspunkte für Straftaten gewinnen zu können, übermittele die zuständige Behörde dann der Bayerischen Polizei die Daten, so eine Sprecherin des Sozialministeriums. Darüber hinaus würden die Angaben nur zum Schutz vor Zwangsprostitution oder zur „Abwehr einer konkreten Gefahr“ weitergegeben.

Geht der Schuss nach hinten los?

Offenbar ist das vielen Prostituierten das zu unsicher.

„Aus Angst vor einem Zwangsouting tauchen sicher einige ab. Die Frauen sind dann leider auch für unsere Beratungsangebote nicht mehr erreichbar und von Menschrechtsverletzungen bedroht.“ Michaela Fröhlich, Beratungstelle Mimikry in München

Dabei soll das Gesetz die Prostituierten genau davor bewahren. Manche Prostituierten wollen nun im Ausland arbeiten oder überlegen sogar ganz aufzuhören.

Aus für Bordelle und viele Zimmervermieter

Das Gesetz bedeute auch für einige Bordelle und Escort-Services das Aus. Zum Ende des Jahres würden die ersten Häuser schließen, meint Sandra Ittner von der Beratungsstelle Kassandra. Denn die Betreiber brauchen nun eine Erlaubnis der Behörde. Vor allem Privatpersonen, die ein Zimmer an eine Prostituierte vermieten, seien mit dem Gesetz total überfordert. Die Lizenz koste Geld, das viele nicht hätten. Und die Bürokratie stelle einfach eine zu große Hürde dar.