Dem Angeklagten wird vorgeworfen, rund 1.100 Pflegekräfte aus Osteuropa an Familien vermittelt zu haben – ohne dafür zu sorgen, dass sie ordnungsgemäß angemeldet sind und die Sozialabgaben gezahlt werden. So mussten betroffene Familien teils hohe Summen an Sozialbeiträgen nachzahlen, da sie vor dem Gesetz Arbeitgeber der Pflegekräfte waren.
Anklage: Es war Anstiftung zur Untreue
Deshalb musste sich der Angeklagte wegen Anstiftung zur Veruntreuung verantworten. Nach rund einem Jahr Prozessdauer ist erst vor Kurzem die Beweisaufnahme zu Ende gegangen. Bereits an einem der letzten Verhandlungstage hatten die Verteidiger eine Erklärung verlesen und dargelegt, warum ihr Mandant sich nicht strafbar gemacht habe.
Anwalt von Pflegenden mit Prozessverlauf unzufrieden
Rechtsanwalt Michael Moser, der einige Familien vertritt, die von hohen Nachzahlungen betroffen sind, sagte dem BR, dass er mit dem Prozessverlauf unzufrieden sei. Er hätte sich gewünscht, dass die zivilrechtlichen Ansprüche seiner Mandanten, also der Schaden der den Familien entstanden sei, auch in diesen Prozess mit eingeflossen wäre. Jedoch so Moser, müssten die Familien, um eventuellen Schadensersatz zu bekommen, einzeln nochmals privat klagen.