Mietwucher wirft die Opposition der Staatsregierung vor. Denn sogenannten Fehlbeleger – also Asylbewerber, die aus staatlichen Unterkünften ausziehen könnten, aber – müssen dem Staat eine monatliche Wohngebühr von rund 300 Euro zahlen – egal ob sie in einem Einzelzimmer oder einem Mehrbettzimmer untergebracht sind.
"Es gibt wirklich 6-Bett-Zimmer, wo diese 278 Euro verlangt werden und das ist nicht in Ordnung – definitiv nicht in Ordnung." Christine Kamm, Bündnis 90/Die Grünen
Geflüchtete stehen oft mit Schulden da
Auch die Abgeordneten der CSU sehen das kritisch und wünschen sich differenzierte Gebühren. Ein weiteres Problem: Teilweise müssen die beim Staat rückwirkend mehrere Tausend Euro Schulden abstottern, weil sie zu spät erfahren haben, dass sie beim Jobcenter finanzielle Hilfe beantragen können.
"Auch da ist es mir natürlich wichtig, dass wir eine pragmatische Lösung finden." Thomas Huber, CSU
Asylbewerber sollen besser informiert werden
Das zuständige Sozialministerium soll nun entsprechend nacharbeiten. In jedem Fall wird es künftig eine Informations-Hotline geben, an die sich die Asylbewerber wenden können. Außerdem sichert die Staatsregierung zu, dass das Jobcenter auch rückwirkend anfallende Gebühren übernimmt, wenn sich der Fehlbeleger fristgerecht beim Amt meldet. Dass die Asylbewerber entsprechende Gebühren zahlen müssen, kritisiert auch die Opposition nicht. Schließlich dürfen Asylbewerber nicht besser behandelt werden als z.B. deutsche Hartz-IV-Empfänger.