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Prozess gegen Waffenhändler vom Münchner Amoklauf

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OEZ-Attentat: Verteidigung fordert dreieinhalb Jahre Haft

Im Prozess gegen den Waffenlieferanten des Todesschützen vom Olympia-Einkaufszentrum hat die Verteidigung wegen Verstößen gegen das Waffengesetz eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren Haft gefordert.

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Der Angeklagte Philipp K. sei nur wegen illegalen Waffenhandels zu verurteilen, so die Verteidigung. "Unstreitig liegt hier ein Waffenverstoß in mehreren Fällen vor", sagte Verteidiger David Mühlberger vor dem Landgericht München I. Eine fahrlässige Tötung - wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt - sei nicht gegeben. Philipp K. habe nicht absehen können, was mit der Waffe geschehen sollte.

Sein zweiter Verteidiger Sascha Marks sagte, für den Angeklagten spreche auch sein umfassendes Geständnis. Angesichts der langen Untersuchungshaft des im Sommer 2016 festgenommenen Philipp K. forderten die Verteidiger auch, den Haftbefehl aufzuheben. 

Nebenklage verlangt mindestens zehn Jahre Haft

Nach Ansicht der Nebenklage spricht allerdings vieles dafür, dass der Angeklagte wusste, was der Waffenkäufer vorhatte. Deshalb hatte die letzte Vertreterin der Nebenklage eine Haftstrafe von mindestens zehn Jahren und eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord gefordert. Sie schloss sich damit den anderen Nebenklägern an.

Angeklagter: "Ich habe das nie gewollt"

Philipp K. sagte in seinem Schlusswort, er wolle den Angehörigen und Hinterbliebenen sein Beileid aussprechen. "Ich habe das nie gewollt. Es tut mir wahnsinnig leid, was passiert ist."

Im Juli 2016 hatte der Waffenkäufer, der 18-jährige David S., am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun Menschen erschossen und fünf weitere verletzt, ehe er sich selbst tötete. Das Gericht kündigte an, gegen Mittag sein Urteil zu verkünden.