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Nonnen-Anwärterin Claudia Schwarz zeigt beim Prozess ein Bild von ihrem Kloster in Altomünster

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Nonnen-Anwärterin darf vorerst in Kloster Altomünster bleiben

Eine Frau, die in dem aufgelösten Birgitten-Kloster Altomünster Nonne werden will, darf vorerst dort wohnen bleiben. Claudia Schwarz hatte vor dem Verwaltungsgericht München darum gestritten, trotz mangelhaften Brandschutzes bleiben zu können.

Das Gericht entschied heute, das Verfahren ruhen zu lassen, bis über das weitere Schicksal der 39-jährigen Frau und des Klosters entschieden ist. Schwarz sagte, sie habe größtes Gottvertrauen. "Gott führt mich."

Erzdiözese München verlangt Auszug

Der Vatikan hatte die Auflösung des Klosters beschlossen. In einem Zivilverfahren vor dem Landgericht München II geht es nun um die Vollstreckung einer Räumungsklage. Die Erzdiözese München und Freising, in deren Besitz das Kloster und seine Liegenschaften übergegangen sind, verlangt den Auszug der Frau, die Juristin ist.

Neue Zelle bezogen

Das Landratsamt Dachau sah derweil keinen akuten Grund, wegen des Brandschutzes weiter einzuschreiten. Die Zelle, deren Nutzung untersagt worden war, hat Schwarz verlassen und ist in eine andere Zelle umgezogen. Es gebe in dem Kloster geschätzt 200 Zellen, sagte der Abteilungsleiter Baurecht, Alexander Krug. "Es gibt in dem Kloster sicher auch Räume, die nicht zu einer Nutzungsuntersagung führen" - und die so nahe am Ausgang liegen, dass eine Flucht auch bei einem Brand gut möglich ist. 

Eher erschossen als verbrannt

"In 500 Jahren sind Nonnen in dem Kloster auf alle möglichen Weisen ums Leben gekommen", zum Beispiel von Schweden erschossen worden, argumentierte Schwarz vor Gericht. "Aber keine ist bei einem Brand gestorben." Es habe dort nie gebrannt.