Geldscheine und Münzen vor einem Block mit Neubauwohnungen (Symbolbild)
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Ab 2025 wird die Grundsteuer in Bayern neu berechnet. Eigentümer müssen schon im Sommer ihre Daten an das Finanzamt melden.

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Neue Grundsteuer-Erklärung ab Sommer

Neue Grundsteuer-Erklärung ab Sommer

Auf Haus- und Grundstücksbesitzer kommen einige Aufgaben zu. Ab 2025 gilt ein neues Grundsteuergesetz. Doch schon in diesem Sommer muss die neue Grundsteuererklärung abgegeben werden. Die Vorbereitungen sind in vollem Gang.

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer auch in Bayern gelten. Bis dahin haben die 300 Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im neuen Grundsteuerfinanzamt in Zwiesel und Viechtach einiges zu tun. Sechs Millionen Grundstücke müssen neu berechnet werden.

Auch Grundstücksbesitzer sind gefragt. Sie müssen im Laufe des Jahres die neue Grundsteuererklärung abgeben. Mieter könnte die Grundsteuerreform ebenfalls betreffen. Denn Vermieter können die Grundsteuer über die Nebenkosten auf den Mieter umlegen.

Was kommt auf die Beteiligten zu und wie geht es nun weiter? Die wichtigsten Fragen und Antworten lesen Sie hier.

  • Zum Artikel: "Bayern bekommt neue Grundsteuer - Fläche regelt Höhe der Abgabe"

Was müssen Grundstücksbesitzer nun tun?

Im Lauf des April will das bayerische Finanzministerium einen Infobrief verschicken. Das bestätigte ein Ministeriumssprecher dem Bayerischen Rundfunk. Zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 müssen Grundstücksbesitzer dann eine Grundsteuererklärung abgeben.

Dies geschieht ausschließlich online über das Elster-Steuerportal der Finanzverwaltung. Ein entsprechendes Formular wurde bis Mitte Februar noch nicht veröffentlicht. Dieses sei im Moment noch in der Abstimmung in der Verwaltung, sagte der Sprecher.

Benötigte Daten können laut Finanzministerium im sogenannten "BayernAtlas" kostenlos online abgerufen werden. Dort sind die Grundstückgrößen parzellengenau unter dem Stichwort „Luftbild und Parzellarkarte“ abrufbar. Mit Hilfe eines Werkzeugs können Grundstücksbesitzer ihre Grundstücksgröße ermitteln.

Außerdem verspricht der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) den Bürgerinnen und Bürgern Hilfe beim Ausfüllen der Formulare: Im Internet, über eine Telefon-Hotline oder anhand von Broschüren soll man sich Unterstützung holen können.

Werde ich künftig mehr Grundsteuer bezahlen müssen?

Wie viel Grundsteuer Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer ab 2025 zahlen müssen, ist noch offen. Über die Höhe bestimmt letzten Endes die Kommune anhand des sogenannten Hebesatzes. Fest steht laut Füracker aber:

"Es wird nicht so sein, dass jeder wieder genauso viel bezahlt wie jetzt. Es wird sich etwas verschieben nach unten oder oben." Albert Füracker, Staatsminister der Finanzen und für Heimat

Füracker appelliert allerdings an die Gemeinden, die Hebesätze so anzupassen, dass sie mit der neuen Grundsteuer insgesamt nicht mehr einnehmen als bisher. Ob die von Corona-geplagten Kommunen sich daranhalten werden, wird jedoch erst 2024 endgültig klar sein, wenn die Kommunen den Hebesatz für 2025 bekannt geben müssen.

Wen betrifft die Grundsteuer überhaupt?

Die Grundsteuer zahlt jeder Bürger, der ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung in Bayern besitzt. Auch Mieter sind indirekt von der Grundsteuer betroffen. Denn Vermieter können die Grundsteuer über die Nebenkosten auf ihre Mieter umlegen.

Und auch Unternehmen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe zahlen Grundsteuer. Allerdings gilt für Landwirtschaftsbetriebe ein eigener Grundsteuersatz, auf der Grundlage von Ertragswerten.

Wozu ist die Grundsteuer gut?

Mit der Grundsteuer soll der Grundstücksbesitzer finanziell ausgleichen, was er von der Kommune bekommt. Für die Gemeinden ist die Grundsteuer daher eine wichtige Einnahmequelle. Sie können damit Kinderspielplätze, Straßenbeleuchtung oder zum Beispiel den Winterdienst bezahlen.

Bisher haben die bayerischen Kommunen jedes Jahr insgesamt 1,9 Milliarden Euro durch die Grundsteuer eingenommen.

Ist die Grundsteuer gerecht?

Bei dieser Frage gehen die Meinungen auseinander. Die SPD im Landtag findet nichts Gutes an einer Grundsteuer, die nur von der Größe eines Grundstücks abhängt. Die Staatsregierung wolle nur verbrämen, dass es um eine "Umverteilung von unten nach oben" gehe, warnt der SPD-Abgeordnete Harald Güller.

Wenn die Grundsteuer wertunabhängig sei, bedeute das, dass es egal ist, ob man eine neu gebaute Villa in bester Lage hat - oder ob sie alt und sanierungsbedürftig und noch dazu an einer Durchfahrtsstraße sei. Im Endeffekt würden also diejenigen mit viel Geld bei der Steuer besser wegkommen als die anderen, kritisiert Güller.

Die Grünen im Landtag haben deswegen sogar verfassungsrechtliche Bedenken. Die flächenabhängige Grundsteuer verstoße gegen den Gleichheitssatz, der im Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung steht, sagt der Grünen-Abgeordnete Tim Pargent.

Schließlich werde bei der neuen Grundsteuer Ungleiches gleich besteuert. Für eine Villa in Schwabing zahle der Besitzer genauso viel Steuer wie für ein sanierungsbedürftiges, gleich großes Einfamilienhaus am Stadtrand. Eine Verfassungsklage erwägen die Grünen derzeit allerdings nicht, um bei den Kommunen keine Steuerausfälle zu produzieren.

Die bayerische Staatsregierung argumentiert freilich ganz anders. Nicht nur unbürokratisch, sondern auch gerecht, nennt Albert Füracker das neue Gesetz. Die Grundsteuer dürfe nicht zur Vermögenssteuer werden und es solle keine Steuererhöhung durch die Hintertür geben, betont der Finanzminister. Denn bei der derzeitigen Immobilienlage würde eine wertabhängige Grundsteuer dazu führen, dass die Grundsteuer stetig ansteige.

Hinzu käme, dass der Aufwand, den Wert eines Objekts zu ermitteln, sehr groß sei. Außerdem dürfe man nicht annehmen, dass ein Eigentümer immer viel Geld habe, nur weil er ein werthaltiges Grundstück besitze. Als Beispiel nennt Füracker eine Witwe, die an einer ständig steigenden Grundsteuer verzweifeln würde.

Die Interessenvertretung der Haus- und Grundbesitzer in Bayern sieht das ähnlich.

"Es ist an sich ein faires Modell, weil es halt wirklich nur auf die Grundstücksfläche bzw. die Wohnfläche ankommt. Das heißt, jemand, der ein größeres Grundstück, ein größeres Gebäude hat, zahlt entsprechend mehr Grundsteuer als jemand, der ein kleines Gebäude hat." Roman Sostin, Haus & Grund Bayern

Das gebe den Zweck der Grundsteuer wieder. Der Eigentümer gleiche aus, was er von der Gemeinde bekomme, wie Straßenreinigung oder Gehwegreparaturen. Und mit größeren Grundstücken habe die Gemeinde nun mal mehr Aufwand.

Warum gibt es überhaupt ein neues Grundsteuergesetz?

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer neu berechnet werden, weil die momentanen Grundstückswerte teilweise noch auf Berechnungen aus den 1930er Jahren zurückgehen. Der Bund hat daraufhin einen Entwurf für die Grundsteuer verabschiedet, gab den Ländern aber Handlungsspielraum.

Diese Öffnungsklausel hat Bayern für ein eigenes Gesetz genutzt. Das Grundsteuergesetz hat der Landtag im November 2021 verabschiedet. In der Praxis kommt die neue Steuer aber erst ab 2025 zur Anwendung.

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