Der Angeklagte habe aus Profitgier gehandelt. Was mit den Waffen passierte, habe ihn nicht interessiert. Er habe sich nicht bei den Opfern entschuldigt und auch keine Reue gezeigt. Es gebe keinen Grund, die Umstände und die Dauer des Verfahrens strafmildernd zu bewerten. Der zweite Nebenkläger beantragte eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am vergangenen Mittwoch plädiert und eine Haftstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten gefordert.
Deal im Darknet
Der Angeklagte, ein 33-Jähriger aus dem hessischen Marburg, hatte zu Prozessbeginn zugegeben, dass er die Schusswaffe verkauft hatte, mit der der 18-jährige David S. am 22. Juli 2016 im Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun Menschen und dann sich selbst tötete. Beide fanden über das Darknet zueinander, einem verborgenen Teil des Internets. Verdeckte Ermittler hatten Philipp K. bei einem vermeintlichen Waffengeschäft im August 2016 in Marburg überführt.