Die Vertreter der Nebenklage forderten für den Philipp K. Haftstrafen von mindestens zehn Jahren. Eine Vertreterin der Nebenklage beantragte erneut einen Hinweis des Gerichts, wonach auch eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord möglich wäre. Sie sieht die Voraussetzung dafür erfüllt, da Philipp K. es zumindest für möglich gehalten und gebilligt habe, dass mit der von ihm verkauften Waffe auf Menschen geschossen werden könnte.
Staatsanwaltschaft "verwunderlich"
Alle Nebenklage-Vertreter kritisierten die Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten gefordert hatte, scharf. Sie nannten das Vorgehen der Staatsanwaltschaft während des gesamten Prozesses "verwunderlich". So sei es überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten wegen der Länge des Verfahrens und der medialen Berichterstattung einen Rabatt zugesprochen habe.
Nebenklage: Keine Reue des Angeklagten
Der Angeklagte habe zwar durch seinen Anwälte sein Bedauern verkünden lassen, habe sich aber bis heute nicht bei den Angehörigen entschuldigt und zur Aufklärung nichts beigetragen. Er zeige keinerlei Reue. Auch die Mutter eines beim Anschlag getöteten Jungen ergriff im Rahmen der Plädoyers das Wort und nannte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft einen "Schlag ins Gesicht der Angehörigen". Die Staatsanwaltschaft habe zum Ausdruck gebracht, "dass sie auf der Seite des Angeklagten steht".
Die Plädoyers werden fortgesetzt. Der Angeklagte verfolgt sie, wie auch schon den ganzen Prozess, völlig regungslos.