Altar in einer oberbayerischen katholischen Kirche
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Altar (Symbolbild)

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Nach Sex in der Kirche: Muss Altar neu gesegnet werden?

Am Landgericht Traunstein hat der Prozess gegen einen Mann begonnen, dem vorgeworfen wird, in der katholischen Kirche in Schechen Sex mit seiner Frau gehabt und davon Fotos gemacht zu haben. Vertreter der Kirche fordern, den Altar neu zu segnen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Nachdem ein Ehepaar Sex in einer Kirche in Schechen bei Rosenheim hatte, ist eine Diskussion darüber entbrannt, ob der dortige Altar neu gesegnet werden muss. Aus dem Erzbistum kommen Forderungen, jetzt einen besonderen Ritus in der betroffenen Kirche durchzuführen.

Erzbistum fordert Neu-Segnung des Altars

"Insbesondere mit Rücksicht auf das religiöse Empfinden der Gläubigen ist eine solche Schändung durch einen Bußritus nach Maßgabe der liturgischen Bücher zu beheben", sagte ein Sprecher des für die Schechener Kirche zuständigen Erzbistums München und Freising. Ein solcher Bußritus sehe vor, dass der Altar zunächst abgedeckt und dann mit Weihrauch und Weihwasser neu gesegnet werden muss.

Sex neben dem Altar

Vor dem Landgericht Traunstein hatte am Mittwoch der Prozess gegen den 39-jährigen Mann begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, in der Nähe des Altars in der Kirche in Schechen bei Rosenheim Sex mit seiner Frau gehabt zu haben. Er soll davon außerdem Fotos angefertigt haben. Der gebürtige Rosenheimer äußerte sich nach Gerichtsangaben nicht zu den zahlreichen Vorwürfen gegen ihn. An einem "Ort, der dem Gottesdienst einer Religionsgesellschaft gewidmet" sei, habe er "beschimpfenden Unfug" verübt, heißt es in der Anklage.

Schändung eines heiligen Ortes?

"Entsprechend dem Kirchenrecht werden heilige Orte durch dort geschehene, schwer verletzende und mit Ärgernis für die Gläubigen verbundene Handlungen geschändet", sagte der Bistumssprecher. Der jetzt bekannt gewordene Vorfall könne das religiöse Empfinden der Gläubigen vor Ort stören, darum sei es wahrscheinlich, dass das Erzbistum entscheiden werde, den beschriebenen Bußritus anzuwenden. Eine solche Entscheidung sei aber bislang noch nicht gefallen.

Urteil gegen Angeklagten soll Mitte Dezember fallen

"Fälle wie dieser kommen sehr selten vor", sagte der Sprecher. Aus der jüngeren Vergangenheit sei keiner bekannt. Für den Prozess gegen den 39-Jährigen, der außerdem wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Betrugs angeklagt ist, hat das Gericht insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt. Diese anderen Vorwürfe wiegen laut Staatsanwaltschaft allerdings deutlich schwerer als der Vorfall in der Kirche. Der Mann soll seine Frau wiederholt attackiert, geschlagen und beleidigt haben. Das Urteil im Prozess am Landgericht Traunstein könnte am 13. Dezember fallen.

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