Hinweisschild mit Emblem am Seniorenheim "bei St. Otto" in Lauf an der Pegnitz
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Am Muttertag sind Besuche im Seniorenheim möglich. Besucher müssen sich aber an strenge Regeln halten.

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Muttertag: Welche Regeln gelten für den Besuch im Pflegeheim?

Muttertag: Welche Regeln gelten für den Besuch im Pflegeheim?

Am Muttertag ist für viele Menschen ein Besuch bei der Mutter oder Oma wichtig. In Senioren- und Pflegeheimen müssen die Besucher jedoch nach wie vor mit Einschränkungen rechnen. Welche Corona-Regeln gelten derzeit in den Heimen in Bayern?

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Franken am .

Seit sechs Jahren wohnt Katharina Eckert im Seniorenheim "bei St. Otto" in Lauf an der Pegnitz (Lkr. Nürnberger Land). Die 82-Jährige hat es sich hübsch gemacht in ihrem Zimmer. Eine rosafarbene Primel und eine Orchidee stehen neben dem Fernseher, an der Wand darüber hängen ein Blechfrosch, ein Herz, Schmetterlinge und Marienkäfer. Fast alle Blumen und Figuren hat Katharina Eckerts Tochter ihrer Mutter mitgebracht. "Sie bringt mir immer irgendwas, um mich aufzuheitern", erzählt die 82-Jährige. Auch am Muttertag, am kommenden Sonntag, bekommt Katharina Eckert von ihrer Tochter sicher wieder ein kleines Geschenk.

Besuch der Bewohner bei der Familie ist möglich, aber ein Risiko

Vielleicht darf die alte Dame ihre Tochter auch zu Hause besuchen. "Wenn sie sagt, Mama, kommst zu mir, dann kann ich schon hin", sagt Katharina Eckert. Tatsächlich wäre ein Besuch der Seniorenheim-Bewohnerin bei ihrer Familie rein rechtlich kein Problem. Lieber ist es Heimleiterin Kristine Lütke aber, wenn die Besucher ins Heim kommen. "Das ist ja genau der Risikofaktor. Besser, die Besucher kommen hierher und feiern in unseren Räumlichkeiten". So könnten die Pflegekräfte ein Auge darauf haben, ob die Menschen Abstand halten und Maske tragen. Während der ersten Corona-Welle hatte das Seniorenheim "bei St. Otto" schon einmal das Coronavirus im Haus und viele infizierte Bewohnerinnen und Bewohner. Das möchte Heimleiterin Lütke unbedingt vermeiden.

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Katharina Eckert freut sich immer, wenn ihre Familie sie im Pflegeheim besucht, trotz der Einschränkungen wegen Corona.

Trotz Impfung: Familie hält aus Sicherheitsgründen Abstand

Doch die Tochter von Katharina Eckert ist übervorsichtig. Obwohl ihre Mutter schon zweimal geimpft ist – das Heim war eines der ersten in Bayern, die schon im Januar 2021 fast komplett durchgeimpft waren – geht sie bei einem Besuch nicht ins Gebäude hinein. Lieber steht sie außen vor dem Fenster ihrer Mutter, ebenso wie die beiden anderen Kinder, die Enkel und Urenkel. "Dann plaudern sie mit mir, und dann gehen sie wieder. Hauptsache, ich hab sie gesehen", findet Katharina Eckert.

Besuch im Pflegeheim nur mit Termin und negativem Coronatest

Wer seine Mutter im Pflegeheim besuchen möchte, muss vorher einen Termin ausmachen. In Lauf gibt es jeden Tag feste Besuchszeiten. Besucher können diese online über ein Kalendersystem buchen. Jeder Besucher, jede Besucherin wird nur mit einem aktuellen, negativen Coronatest eingelassen. Die Tests führen die Pflegekräfte im Heim durch. Das muss organisiert werden – die Besucher müssen sich deshalb spätestens zwei Tage vorher anmelden. Sie können aber auch einen negativen Corona-Schnelltest aus einem Testzentrum mitbringen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Pflegeheim-Bewohner dürfen wieder mehr Besuch bekommen

Grundsätzlich dürfen Heimbewohner in Bayern seit dem 27. März wieder mehr als einen Besucher am Tag empfangen. Jede vollstationäre Pflegeeinrichtung habe dabei das Recht, die Besuchsregelungen im Rahmen ihres Hausrechts einzuschränken – so wie in dem Laufer Seniorenheim, das feste Besuchszeiten eingeführt hat. Eine Einschränkung sei nur möglich, wenn dies unerlässlich sei, um "eine unzumutbare Beeinträchtigung des Betriebs der stationären Einrichtung abzuwenden", teilt das Bayerische Gesundheitsministerium auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks mit. Ein Ausbruch des Coronavirus wäre eine solche "unzumutbare Beeinträchtigung".

Lockerungen für Geimpfte gelten nicht im Pflegeheim

Pflegeheime sind aus Sicht des Gesundheitsministeriums nach wie vor Orte, die besonders geschützt werden müssen. Die vom Bundestag beschlossenen Lockerungen für Geimpfte gelten hier deshalb nicht. Während Menschen mit dem vollen Impfstatus ohne Test zum Friseur gehen können oder von den geltenden Kontaktbeschränkungen befreit sind, müssen Besucher in Pflegeheimen weiterhin einen Test machen, ob geimpft oder nicht. "Auch die geimpfte Besuchsperson, die eine geimpfte Bewohnerin oder einen geimpften Bewohner besucht, muss über einen Testnachweis verfügen", so das Ministerium. Von der Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, sind geimpfte Besucher im Pflegeheim ebenfalls nicht befreit. Im Übrigen: Auch geimpfte Pflegekräfte müssen weiterhin mit FFP2-Maske arbeiten.

Laufer Seniorenheim: Längere Besuchszeiten am Muttertag

Im Seniorenheim St. Otto dürfen die Besucher auch mit aufs Zimmer der Heimbewohner. Oder sie nutzen einen der Speisesäle. Die sind in Lauf aber sehr klein – die Menge an Besuchern muss deshalb auch aus räumlichen Gründen begrenzt werden. Um den Muttertag herum hat das Heim deshalb die Besuchszeiten ausgeweitet. Heimleiterin Kristine Lütke will allen Angehörigen ermöglichen, ihre Mutter oder Oma am Muttertag zu besuchen – auch wenn dies nur mit Einschränkungen möglich ist. Aber alles sei besser als das wochenlange Betretungsverbot von Seniorenheimen vor einem Jahr, das erst zum Muttertag gelockert wurde.

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