Schulsachen wie Taschenrechner, Block, Stifte, Schere, Zirkel liegen auf einer Unterlage.
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Finanziell für viele Familien eine Herausforderung: Neue Schulsachen.

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Entlastungen: Stadt München zahlt Zuschuss für Schulmaterial

Hundert Euro Zuschuss will die Stadt München an Familien mit wenig Geld bezahlen – als Zuschuss für Schulmaterial. Außerdem sollen durch neue Einkommensgrenzen mehr Menschen den München-Pass bekommen, der weitere Vergünstigungen bedeutet.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Münchner Familien mit schmalem Geldbeutel sollen einhundert Euro Zuschuss der Stadt für Schulmaterialien bekommen, damit sie in Zeiten von steigenden Kosten und Inflation entlastet werden. Das hat der Feriensenat des Stadtrats am Mittwoch auf Antrag der CSU beschlossen. In der nächsten Sitzung am 7. September soll das Sozialreferat einen Vorschlag präsentieren, wer den Zuschuss in Anspruch nehmen kann und wo die Einkommensgrenzen dafür liegen.

Einkommensgrenze für München-Pass wird erhöht

Bereits zum 1. September werden die Einkommensgrenzen für den Bezug des München-Passes und für weitere freiwillige Leistungen erhöht. Die Grenzen orientieren sich an der Armutsgefährdungsschwelle. Sie wurde im neuen Armutsbericht auf 1.540 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt und auf 3.250 Euro für eine Familie mit zwei Kindern angehoben.

ÖPNV-Ermäßigung und Stromkostenzuschüsse

Inhaber des München-Passes bekommen zum Beispiel Ermäßigungen beim Besuch von Bädern und Museen. Außerdem können sie beim ÖPNV das Sozialticket IsarCard S nutzen. Daneben bietet die Stadt unter anderem Stromkostenzuschüsse und unterstützt ältere Menschen mit geringem Einkommen bei der Finanzierung "haushaltsnaher Dienstleistungen". Anlaufstelle dafür sind die Münchner Sozialbürgerhäuser und das Sozialreferat.

Reiter: Bei Bürgergeld Großstadt-Bürger berücksichtigen

Zugleich appelliert Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) an die Bundesregierung, bei der Einführung des Bürgergeldes auch "die Entwicklung der Lebenshaltungskosten sowie die Belange einer Großstadt und deren Bürger angemessen zu berücksichtigen". Gleiches gelte auch für die Anpassung des Wohngeldes.

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