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Der Angeklagte im Gerichtssaal

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Mordprozess Freyung: Zwölf Jahre Haft wegen Totschlags

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer jungen Frau aus Freyung hat das Landgericht Passau soeben das Urteil gesprochen. Der 23-jährige Angeklagte wurde wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

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Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Heute ist mit dem Urteil ein aufsehenerregender Prozess in Passau zu Ende gegangen. Ein 23-Jähriger wurde zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt, weil er 2016 seine Ex-Freundin in deren Wohnung in Freyung (Lkr. Freyung-Grafenau) brutal erstochen haben soll. Deshalb wurde der Angeklagte wegen Totschlags zu 12 Jahren Haft verurteilt.

Urteil entspricht Forderung der Verteidigung

Die Richter entsprachen damit der Forderung der Verteidigung. Im Augenblick wird das Urteil noch begründet. Der Angeklagte hatte gestanden, seine frühere Freundin und Mutter seines Sohnes nach einem Streit erstochen zu haben.

Leiche in Müllsack

Der Mordfall hatte vor einem Jahr bundesweit Schlagzeilen gemacht. Der Angeklagte soll die Leiche der getöteten Ex-Freundin in einem Müllsack verpackt in der Wohnung versteckt haben. Der Leichnam wurde erst gut zwei Wochen danach von der Mutter der Getöteten gefunden. Der Angeklagte setzte sich mit dem gemeinsamen 18 Monate alten Sohn mit einem Auto in Richtung Spanien ab. Über soziale Medien hatte er bei Bekannten und Verwandten den Eindruck erwecken wollen, seine Ex-Freundin würde noch am Leben sein. Ein Spezialkommando der spanischen Polizei nahm ihn in Lloret de Mar fest. Der 23-Jährige hatte sich inzwischen auch eine bizarre Tätowierung stechen lassen: "Gracias por todo" ("Danke für alles"). Darüber standen der Geburts- und der Todestag (27.10.2016) der Getöteten.

Angeklagter gibt zu, Ex-Freundin erstochen zu haben

In einem von den Verteidigern vorgelesenen Geständnis gab der 23-Jährige zu, die junge Frau getötet zu haben. Allerdings soll die Bluttat im Laufe eines heftigen Streits passiert sein. Das Opfer habe ihn und seine Mutter beleidigt und ihn sogar mit einem Messer bedroht, heißt es in der Einlassung des Angeklagten. Außerdem ließ der Angeklagte erklären, dass er am Tatabend eine Flasche Wodka getrunken und erheblich alkoholisiert gewesen sei.