Der Gerichtssaal mit dem Angeklagten ganz links im Bild.
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Der Angeklagte (l.) wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

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Mord an Lebensgefährtin: Täter zu lebenslanger Haft verurteilt

Mord an Lebensgefährtin: Täter zu lebenslanger Haft verurteilt

Für den Mord an seiner Partnerin im Beisein ihrer neunjährigen Tochter ist der Täter vom Landgericht Regensburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem wurde die Unterbringung des Mannes in eine Entziehungsanstalt angeordnet.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Am Landgericht Regensburg ist am Mittwoch (30.11.2022) das Urteil gegen den 37-Jährigen gefallen, der wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin angeklagt war. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die 27-Jährige im Februar dieses Jahres im Schlafzimmer seiner Wohnung in Neutraubling (Landkreis Regensburg) heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet hat.

Keine Schwere der Schuld - trotz 24 Messerstichen

Anders als von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefordert, stellten die Richter allerdings nicht die besondere Schwere der Schuld fest, trotz der 24 Messerstiche, mit denen der Täter seine Lebensgefährtin tötete.

Der Mann habe heimtückisch gehandelt, weil er die Arglosigkeit des Opfers ausgenutzt habe, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Vor der Tat habe er ein Küchenmesser im Schlafzimmer deponiert und währenddessen das Licht ausgeschaltet und die Tür verschlossen. Die neunjährige Tochter der Frau lag während der Tat neben ihrer Mutter im Bett. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer gesagt, dass der Frau während der Tat bewusst gewesen sein muss, dass ihre Tochter den gewaltsamen Tod miterleben musste.

Mann tötete seine Lebensgefährtin aus Eifersucht

Ein weiteres Mordmerkmal waren in den Augen des Vorsitzenden Richters niedere Beweggründe. Der Mann sei eifersüchtig gewesen, weil sich seine Lebensgefährtin zu einem anderen Mann hingezogen gefühlt hatte und wollte die Machtansprüche klarstellen. Motiv sei eine narzisstische Kränkung gewesen, aus Sicht des Mannes sei die Frau ungehorsam gewesen und er habe seinen Selbstwert regulieren wollen.

Die Verteidigung hatte auf Totschlag und eine zehnjährige Haftstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Terres-des-Femmes: Rechtzeitig reagieren

Die Tat in Neutraubling ereignete sich Anfang 2022. Der Mann wurde von seinem Umfeld als aggressiv beschrieben. Für einige war die Tat daher absehbar. Die Frage: Hätte man sie also vermeiden können?

Patrizia Schmid-Fellerer von der Regensburger Ortsgruppe Terres-des-Femmes sagt: Viele Fälle von Femizid könnten verhindert werden, wenn die Frauen selbst oder ihr Umfeld nicht so spät reagieren würden. Leider komme es in vielen Fällen nicht zur Anzeige. Dabei sei es wichtig, dass Gewalt in der Partnerschaft dokumentiert wird. Durch eine Anzeige bei der Polizei oder durch einen Besuch beim Arzt. Auch das Umfeld sollte nicht wegschauen, sondern lieber einmal zu viel Hilfe holen. "Hinschauen, aufstehen und etwas unternehmen", fordert Schmid-Fellerer.

Kein Platz in den Frauenhäusern

Vor allem die finanzielle Abhängigkeit vom Mann oder die Sorge um die Kinder würden viele Frauen daran hindern, sich aus der Situation zu befreien. Vielen Frauen, die Gewalt in der Partnerschaft erfahren, stelle sich zudem die Frage: wohin? Das Problem: In vielen Frauenhäusern fehlt es massiv an Wohnplätzen, so Terres-des-Femmes.

Beispiel Regensburg: Hier zeigt die Webseite frauenhaus-suche.de an, dass keine Plätze zur Verfügung stehen, auch nicht in einem Umkreis von 100 Kilometern. Eigentlich sollte seit 2011 mehr Geld für Frauenhäuser zu Verfügung stehen. Doch elf Jahre später sei die Situation immer noch schlecht, kritisiert Terres-des-Femmes. Teilweise müssten betroffene Frauen bundesweit an Frauenhäuser vermittelt werden.

Der Verurteilte und sein Anwalt im Gerichtssaal.
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Der Verurteilte und sein Anwalt im Gerichtssaal.

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