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Justizopfer Gustl Mollath im Januar 2017

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Justizopfer Gustl Mollath will den Freistaat verklagen

Gustl Mollath zählt zu den bekanntesten Justizopfern der deutschen Geschichte. Für seine jahrelange Unterbringung in der Psychiatrie hatte ihm der Freistaat 170.000 Euro als Entschädigung angeboten. Mollath genügt das nicht und will nun klagen.

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Gustl Mollath hatte gegen seinen Willen mehr als sieben Jahre in der geschlossenen Psychiatrie zugebracht, 2013 kam er frei. Mollath argumentiert, dass sein Schaden durch die jahrelange Zwangsunterbringung deutlich größer sei als 170.000 Euro, die ihm der Freistaat angeboten hat. Er will unter anderem 90 Monate Verdienstausfall und den Verlust seines Hauses in Nürnberg geltend machen. Nicht abgedeckt sei außerdem der immaterielle Schaden, der ihm entstanden sei. Ein neuerliches Ersuchen an Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) habe nicht zu einem verbesserten Angebot der Staatsregierung geführt, teilte Mollaths Anwalt Hildebrecht Braun in München mit. Mollath werde deshalb nun Schadensersatzklage erheben. 

Ministerium: Mehr als 170.000 Euro nicht drin

Ende 2017 hatte das bayerische Justizministerium Mollath mitgeteilt, dass in einem außergerichtlichen Vergleich höchstens 170.000 Euro als Entschädigung in Betracht kämen. Wie ein Sprecher des Ministeriums mitteilte, sei man damit an die Grenzen des rechtlich Möglichen gegangen.

Mollath war 2006 nach Körperverletzungsvorwürfen seiner Frau vom Landgericht Nürnberg-Fürth 2006 zwar wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Da ihm aber Gutachter - in Mollaths Augen zu Unrecht - Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit attestierten, wurde er gegen seinen Willen in die Psychiatrie eingewiesen. Erst 2013 kam er frei.