Zunächst hatte sich ein mutmaßliches Opfer gemeldet, nach einem Aufruf des Bistums folgten vier weitere. Allerdings, alle Taten liegen Jahrzehnte zurück. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt – die Taten seien verjährt.
Sexueller Missbrauch "bleibt eine Straftat"
Generalvikar Harald Heinrich erklärte jedoch schon im November: Ein Straftat bleibe eine Straftat – auch wenn sie verjährt sei. Der Fall wurde deshalb an die Glaubenskongregation in Rom weitergegeben.
Nördlinger Dekan darf keinen Kontakt zu Minderjährigen haben
Zwischenzeitlich wurde ein Dekret erlassen: Der Geistliche darf demnach für mindestens zwei Jahre nicht priesterlich tätig sein und, auch über diese Zeit hinaus, keinen Kontakt zu Minderjährigen haben. Der Geistliche war sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe und einem Gespräch mit seinem Vorgesetzten in den Ruhestand versetzt worden.