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Maskenaffäre: Andrea Tandler scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Andrea Tandler, Tochter des früheren bayerischen Ministers und CSU-Politikers Gerold Tandler, ist mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihr werden Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug vorgeworfen.

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Juristische Niederlage für Andrea Tandler, eine der zentralen Figuren der Maskenaffäre in Bayern: Die Tochter des ehemaligen bayerischen Ministers und CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler scheiterte mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht - ebenso ihr Geschäftspartner. Beide hatten sich damit gegen die Anordnung der Untersuchungshaft gewendet - sie sind seit Januar inhaftiert. Die Verfassungsbeschwerden wurden nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Sie entsprächen nicht den gesetzlichen Begründungs- und Substantiierungsanforderungen, hieß es zur Begründung. Auch inhaltlich zeigten "die Beschwerdeführer einen Verfassungsverstoß nicht hinreichend substantiiert auf" (Az. 2 BvR 605/23, 2 BvR 642/23).

Anklage wegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug

Vor kurzem hatte die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen Tandler erhoben. Konkret wird ihr Steuerhinterziehung in drei Fällen in Höhe von 23,5 Millionen Euro vorgeworfen. Dabei geht es um nicht gezahlte Einkommenssteuern von 8,7 Millionen Euro, gemeinschaftlich hinterzogene Schenkungssteuer von 6,6 Millionen Euro und Gewerbesteuerhinterziehung von 8,2 Millionen Euro. Ferner wird Tandler Subventionsbetrug vorgeworfen, da sie 26,5 Millionen Euro Provision aus Maskendeals verschwiegen und für ihre Werbeagentur Corona-Soforthilfen von 9.000 Euro beantragt habe, so die Ankläger.

Seit Januar in U-Haft

Ausgangspunkt des Falls waren Provisionszahlungen, die Andrea Tandler, ihr Geschäftspartner und Lebensgefährte N. sowie ein dritter Beschuldigter zu Beginn der Corona-Pandemie erhalten haben sollen. Die Unternehmerin hatte Verträge über persönliche Schutzausrüstungen, insbesondere Masken, zwischen einer Schweizer Firma und verschiedenen Stellen und Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Tandler sowie N. waren im Januar nach Haftbefehlen des Amtsgerichts München festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Mit sämtlichen Haftbeschwerden blieben die beiden erfolglos.

Langjährige Haftstrafen drohen

Nun muss das Landgericht München I entscheiden, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird. Sollten die Angeklagten verurteilt werden, drohen Tandler und den zwei weiteren Beschuldigten langjährige Haftstrafen.

Unmittelbar, nachdem die Vorwürfe bekannt geworden waren, erklärte ein Sprecher Tandlers, die Anwälte rechneten damit, dass sich nach der Einstellung eines ersten Verfahrens "auch alle anderen Vorwürfe als gegenstandslos erweisen" würden. Tandler und ihr Mitgesellschafter wiesen "alle in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe zurück".

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