Der 55-jährige Ayurveda-Heiler aus Krailling ist wegen Vergewaltigung und sexueller Übergriffe in jeweils zwei Fällen angeklagt.
Massage im Intimbereich zugegeben
Zumindest in einem Fall bestreitet der 55-jährige Inder gar nicht, dass er die Frau im Intimbereich angefasst hat. Er habe sie bei der sogenannten Marma-Massage auch innerlich behandelt, Vitalpunkte im Körper stimuliert und sich zuvor auch die Erlaubnis der Patientin geben lassen. Ihren beginnenden Krebs hat er damit nach eigenen Angaben geheilt. "Sexuell motiviert" sei die Behandlung keinesfalls gewesen, versicherte der Angeklagte.
Bezeichnung "Ayurveda-Doktor" für Angeklagten zulässig
Entschieden zurückgewiesen hat er den Vorwurf, dass er die Hand einer weiteren Frau absichtlich gegen seinen Genitalbereich geführt haben. Bewusst sei das bestimmt nicht geschehen. Gar nicht mehr erinnern will sich der Heiler an die Behandlung von zwei weiteren Patientinnen, die ihm ebenfalls Übergriffe bzw. eine Vergewaltigung während Behandlungen vorwerfen. Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann auch zu Unrecht einen Doktortitel geführt. In seiner Heimat Indien sei "Ayurveda-Doktor" aber nach seiner Ausbildung die zulässige Berufsbezeichnung, so der 55-Jährige.