Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands
Bildrechte: picture alliance / SVEN SIMON | Frank Hoermann / SVEN SIMON

Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands, wendet sich gegen die derzeitigen Regeln zu den "stillen Tagen".

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

"Kommt Berufsverbot gleich": Gastwirte beklagen "stille Tage"

Die Regelung zu den stillen Tagen "kommt einem Berufsverbot gleich", beklagt die Vorsitzende des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands, Inselkammer. Die nächsten Tage mit Tanzverbot im Freistaat sind Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Die bayerischen Gastwirte fordern eine Lockerung des bayerischen Feiertagsgesetzes. An neun "stillen Tagen" dürften keine Vergnügungsveranstaltungen stattfinden.

Bayerns Gastwirte kritisieren Regelung zu stillen Feiertagen

In Bars und Clubs gelte an den stillen Tagen Tanzverbot, beklagte der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband. "Die derzeitige Regelung kommt einem Berufsverbot gleich", sagte Verbandspräsidentin Angela Inselkammer.

Am Gründonnerstag und Karsamstag gelte in Bayern ein Verbot, in Baden-Württemberg dagegen dürfe normal gefeiert werden. Die Folge sei "Disko-Tourismus" in Tschechien, Österreich, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen. Der wirtschaftliche Schaden für Clubs und Diskotheken sei immens, sagte Verbandsgeschäftsführer Thomas Geppert. Seit 2017 seien, auch wegen Corona, 29 Prozent dieser Betriebe vom Markt verschwunden.

Stille Tage sind in Bayern Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Heiligabend ab 14.00 Uhr.

"Noch mal einen Brief an den Ministerpräsidenten schicken"

"Wir wünschen uns tatsächlich beim Feiertagsgesetz ein paar Lockerungen", sagt Geppert im BR-Interview. Bei der Stille-Tage-Regelung würden für Betriebe in Bayern "mit die strengsten Auflagen" gelten. Diskotheken, die von der Pandemie besonders hat getroffen worden seien, würden den meisten Umsatz am Wochenende oder Tagen vor Feiertagen machen. "Und wenn die mit einem 'Berufsverbot' belegt sind, zum Beispiel Gründonnerstag, dann ist man natürlich besonders getroffen."

Die geforderte Lockerung? "Dass einfach einige Tage nicht mehr als stille Tage gelten", so Geppert. In München habe beispielsweise am 13. November 2022, dem Volkstrauertag, mit dem NFL-Spiel "ein riesiges Event in der Allianz-Arena" stattgefunden. "Und gleichzeitig dürfen Clubs und Diskotheken keine Musik spielen, nicht öffnen, und das halten wir nicht mehr für zeitgemäß", so der Landesgeschäftsführer beim Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband.

"Wir werden heute noch mal einen Brief an den bayerischen Ministerpräsidenten schicken und hoffen dort auf offene Ohren", sagt Geppert und hofft bis zum Herbst auf eine Anpassung zum Wohle der Clubs und Diskotheken.

Christlicher Hintergrund des Tanzverbots

Nach biblischer Überlieferung hat an Gründonnerstag vor etwa zwei Jahrtausenden Christus mit seinen Jüngern das letzte Abendmahl eingenommen. Am Karfreitag gedenken Christen des Todes von Jesus am Kreuz. Der Karfreitag ist ein bedeutender kirchlicher Gedenk- und Feiertag. Vielen evangelischen Christen gilt er sogar als höchster Feiertag.

An "stillen Tagen" sind öffentliche Partys, Konzerte und Sportveranstaltungen, Jahrmärkte und andere Veranstaltungen, die "nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen", verboten. Das wird landläufig "Tanzverbot" genannt. Auch Kinos und Theater müssen ihr Programm dem stillen Charakter des Tages anpassen, wie es in den Feiertagsgesetzen der Bundesländer heißt. Private Feiern, zu denen nicht jeder Zugang hat, sind hingegen erlaubt.

Wer das Verbot missachtet, dem droht in Bayern ein Bußgeld. Darum gibt es gesellschaftliche Diskussionen, weil insbesondere nicht-gläubige Menschen sich in ihren Grundrechten eingeschränkt fühlen.

Mit Informationen von dpa

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!