Kommentar von Achim Wendler, Leiter der BR-Redaktion Landespolitik
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Kommentar: CSU schwächt Verfassungsschützer

Das bayerische Gesetz für den Verfassungsschutz war nicht nur überzogen, es stärkt auch das Misstrauen in die Behörde. Ein Fehler von Joachim Herrmann, meint Achim Wendler.

Auf diese Idee muss man erstmal kommen: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärke den Verfassungsschutz in Deutschland, meint Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Richtig ist leider das Gegenteil: Das Urteil schwächt den Verfassungsschutz, und zwar erheblich.

Denn erstens schränkt das Urteil die Kompetenzen des Verfassungsschutzes ein. Dessen Mitarbeiter dürfen künftig Wohnungen, Computer, Handys nicht mehr so frei überwachen wie bisher. So weit, so klar. Politisch bemerkenswerter ist der zweite Grund: Das Urteil schwächt den Verfassungsschutz, weil es das generelle Misstrauen gegen ihn nährt.

  • Zum Artikel: "Was Karlsruhe am bayerischen Verfassungsschutzgesetz beanstandet"

Argumente für Kritiker der Sicherheitsbehörden

Schuld daran ist aber nicht Karlsruhe. Sondern das Gesetz der CSU von 2016: Es ist so überzogen, dass alle sich bestätigt sehen können, die die Sicherheitsbehörden prinzipiell für zügellose Freiheitsgefährder halten. Das ist fatal. In Zeiten wachsenden Extremismus' braucht der Verfassungsschutz nicht nur ausreichende Kompetenzen, sondern auch Vertrauen.

Die Berliner Ampel-Koalition frohlockt völlig zu Recht: Sie hat jetzt neue Argumente für ihre geplante Eindampfung des Verfassungsschutzes, Argumente gegen die ach so hemmungslosen Verfassungsschützer.

Wiederholte Grenzüberschreitung

Dass diese Argumente ausgerechnet der CSU zu verdanken sind, kann nur die Opposition in Bayern freuen. Joachim Herrmann verteidigte das Gesetz seinerzeit mit dem Hinweis, er gehe an die Grenze dessen, was im Rechtsstaat erlaubt sei. Nichts gegen Grenzgänger, nur müssen sie die Grenze halt kennen. Versehentlich an einer Stelle drüber zu stolpern, kann passieren. Aber sie zu reißen bei der Wohnraumüberwachung, bei der Online-Durchsuchung, der Handy-Ortung, der Beschattung – das ist kein Stolpern mehr, das ist wiederholte Grenzüberschreitung.

Mit ihrem Gesetz hat die CSU den Verfassungsschutz geschwächt. Weniger wäre mehr gewesen.

Ein Kommentar von Achim Wendler, Leiter der BR-Redaktion Landespolitik

Bayerns Verfassungsschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig. So lautet ein Urteil des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
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Bayerns Verfassungsschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig. So lautet ein Urteil des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

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