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Muslime im Gebet

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Körperschaftsstatus: Warum tun sich Muslime in Bayern so schwer?

Zahlreiche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Deutschland haben den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit besondere Rechte. Allerdings hat kein muslimischer Verband in Bayern den Status. Warum ist das so?

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Bei den ca. fünf Millionen Muslimen in Deutschland gibt es nur die Ahmadiyya-Gemeinschaft in Hessen, die heute vor fünf Jahren den Körperschaftsstatus bekommen hat. Wenige Zeit später folgte dann die Anerkennung der Ahmadiyya in Hamburg als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Ahmadiyya ist nach eigenen Angaben eine muslimische Reformbewegung, die vor gut 100 Jahren von Mirza Ghulam Ahmad in Indien gegründet wurde. Die etwa 40.000 Ahmadi in Deutschland verehren ihren Religionsgründer nicht nur als Propheten, sondern auch als Messias.

"In Bayern haben wir 1.500 Gemeindemitglieder, das sind noch wenige. Aber andere Voraussetzungen erfüllen wir, wie beispielsweise die Transparenz und die Struktur, die ist ganz einfach bei uns zu verstehen. " Usman Naveed, Regionalbeauftragter der Ahmadiyya-Gemeinden in Bayern

Angst vor Einflussnahme aus dem Ausland

Dennoch hat sich die Ahmadiyya in Bayern noch nicht um einen Körperschaftsstatus bemüht. Davor käme ohnehin erst der Antrag auf Zulassung zu einer Religionsgemeinschaft, sagt Usman Naveed. Diese bräuchte die Ahmadiyya, um wie in Hessen Religionsunterricht zu erteilen. Beides jedoch wird in Bayern noch lange dauern. Anträge würden zwar geprüft, sagt Bayerns Kultusminister Bernd Sibler, es fehlten aber noch ein paar Gutachten - so zum Beispiel beim Antrag der türkischen DITIB, der vor gut vier Jahren eingereicht wurde.

"Wir sagen, Religionsunterricht und Islamunterricht muss von Seiten des Staates organisiert werden und nicht von entsprechenden Strukturen, in denen auch die politische Einflussnahme aus anderen Bereichen der Welt nicht auszuschließen ist." Bernd Sibler, bayerischer Kultusminister

In absehbarer Zeit keine Zulassung von muslimischen Gruppierungen

Einflüsse aus dem Ausland sind bei muslimischen Vereinen tatsächlich nicht von der Hand zu weisen. So wird wohl weder die Ahmadiyya noch die DITIB noch eine andere muslimische Gruppierung in Bayern in absehbarer Zeit als staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft zugelassen - und auch nicht Körperschaft werden. Besondere Rechte, wie der Steuereinzug bei Mitgliedern oder Steuererleichterungen sind ihnen damit wohl noch lange verwehrt.

Dabei genießen die mit dem Körperschaftsstatus verbundenen Rechte in Bayern neben den beiden großen Kirchen noch 17 weitere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Darunter zahlreiche Freikirchen, aber auch der Bund für Geistesfreiheit, der Humanistische Verband Deutschlands, die Zeugen Jehovas und nicht zuletzt drei orthodoxe Kirchen, nämlich die rumänische orthodoxe Metropolie, die griechisch-orthodoxe Metropolie und die russisch-orthodoxe Kirche im Ausland.