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Gustl Mollath bei einer Pressekonfernz in München

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Justizministerium verteidigt Angebot an Gustl Mollath

Das Bayerische Justizministerium verteidigt das Entschädigungsangebot von 170.000 Euro, das es Gustl Mollath außergerichtlich unterbreitet hat. Mollath hätte eine Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen verstreichen lassen, heißt es.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag am .

In einer schriftlichen Stellungnahme verweist das bayerische Justizministerium auf das Versäumnis Mollaths. Dennoch habe der Freistaat Bayern Mollath 170.000 Euro angeboten. 70.000 Euro wurden bereits als Vorschuss ausbezahlt. Mollaths Anwalt Hildebrecht Braun hatte dieses Summe bei der Pressekonferenz in München als Erstzahlung bezeichnet, um über die Runden zu kommen.

"Gustl Mollath ist ja nicht gierig. Es ist ja nicht so, dass er glaubt: Gott sei Dank, endlich werd' ich Millionär!" Hildebrecht Braun, Anwalt von Gustav Mollath

Das Justizministerium argumentiert dagegen, dass der Freistaat Bayern mit seinem Angebot die Möglichkeiten des haushaltsrechtlich Zulässigen voll ausgeschöpft habe. Das Haushaltsrecht lasse es nicht zu, Entschädigungszahlungen nach freiem Ermessen zu gewähren.

Lückenhafte Angaben

Die Behörde weist außerdem darauf hin, dass Mollath außergerichtlich nur lückenhafte Angaben zur Höhe der eingetretenen Schäden gemacht hat. So soll er dem Ministerium beispielsweise nicht mitgeteilt haben, welche Einkünfte er vor seiner Unterbringung in der Psychiatrie hatte. Das Justizministerium teilte weiter mit, dass es "im Rahmen des haushaltsrechtlich Zulässigen" weiter zu einer gütlichen Einigung bereit sei.

Klage auf Schadenersatz

Mollath war mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie, bis er diese 2013 nach einem Wiederaufnahmeverfahren verlassen durfte. Bei einer Pressekonferenz hatte er heute angekündigt, dass er den Freistaat Bayern auf Schadenersatz in Höhe von 2.104.108 Euro verklagen will. Die Klage soll Anfang der kommenden Woche beim Landgericht München I eingereicht werden.