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Marienbrücke über den Inn in Passau

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Jurist klagt gegen Feierverbot auf Passauer Marienbrücke

Auf der Marienbrücke in Passau sind Silvesterfeiern seit dem vorigen Jahr nicht mehr erlaubt - aus Sicherheitsgründen. Dagegen ist ein Jurist vorgegangen und strengt eine Verfassungsklage an.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Ein Jurist will das Feierverbot auf der Passauer Marienbrücke an Silvester zu Fall bringen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München bestätigte auf BR-Anfrage den Eingang einer entsprechenden Popularklage.

Betretungsverbot auf Brücke

Klageführer ist der Rechtsassessor Florian Albrecht, der früher an der Uni Passau unterrichtet hat. Die Stadt Passau hat aus Sicherheitsgründen ein Betretungsverbot für Fußgänger für die Marienbrücke in der Silvesternacht erlassen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro. Dabei beruft sich die Stadt auf das Landesstrafrecht.

Verstoß gegen Grundrecht der Handlungsfreiheit

Der Kläger sieht in der städtischen Verordnung einen Verstoß gegen das durch die Bayerische Verfassung geschützte Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit und hat deshalb eine Popularklage angestrengt. Außerdem wirft Albrecht der Stadt Passau Willkür vor: Es gibt seiner Meinung nach andere Orte im Stadtgebiet, an denen die Sicherheit in der Silvesternacht weit weniger gewährleistet sei, als auf der Marienbrücke. Für diese Plätze gebe es aber kein Betretungsverbot.

Wohl keine kurzfristige Entscheidung

Ob Florian Albrecht und sein juristischer Mitstreiter Ferdinand Wessels ihr in der 17-seitigen Klageschrift formuliertes Ziel erreichen werden - nämlich in der kommenden Silvesternacht mit Bier und Silvesterkrachern auf der Marienbrücke zu feiern, ist eher unwahrscheinlich. Es sei nicht damit zu rechnen, dass das Verfassungsgericht in dieser Sache kurzfristig eine abschließende Entscheidung fällt, sagte ein Gerichtssprecher. Vergleichbare Verfahren dauerten in der Regel mehr als ein Jahr. Dass das Gericht eine einstweilige Anordnung in Sachen Feierverbot treffen werde, sei ebenfalls sehr unwahrscheinlich.

Ein Erfolg der Kläger vor Gericht hätte nach Einschätzung des Sprechers auch keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen auf vergleichbare Feierverbote in anderen bayerischen Kommunen.