Bildrechte: picture-alliance/dpa
Bildbeitrag

Landgericht Aschaffenburg

Bildbeitrag
>

ICE-Messerstecher kann sich an Vorfall nicht erinnern

ICE-Messerstecher kann sich an Vorfall nicht erinnern

Ein 43 Jahre alter Mann soll im April im Zug bei Aschaffenburg einem Mitreisenden ins Gesicht gestochen haben. Dafür steht er jetzt vor Gericht. Zum Prozessauftakt ließ der Angeklagte erklären, dass er sich an die Tat nicht erinnern könne.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Am ersten Verhandlungstag wollte sich nicht persönlich zur Tat äußern. Über seinen Rechtsanwalt ließ er mitteilen, dass er keine Erinnerung an den Vorfall habe. Er könne sich lediglich daran erinnern, wie er in Österreich in den Zug gestiegen sei und dass die Fahrt in Aschaffenburg zu Ende gewesen sei.

Psychiatrisches Gutachten erwartet

Die Staatsanwaltschaft spricht in ihrer Anklageschrift von einer heimtückischen Tat. Im schlimmsten Fall droht dem Beschuldigten lebenslange Haft. Für den Nachmittag des ersten Prozesstags am Montag erwartet das Gericht noch zwei weitere Zeugen.

Das Urteil dürfte auch maßgeblich davon abhängen, ob der Angeklagte für voll zurechnungsfähig gehalten wird. Dazu wird am nächsten Prozesstag am Donnerstag ein psychiatrischer Gutachter vernommen.

Der Niederländer war im April dieses Jahres im Intercity nach Dortmund unterwegs. Kurz vor Aschaffenburg soll er ein 21 Zentimeter langes Kampfmesser gezogen haben. Damit stach er einem schräg vor ihm sitzenden Mitreisenden ins Gesicht. Das Opfer erlitt eine stark blutende Schnittverletzung am Kinn. Zwei Polizisten überwältigten den flüchtenden Niederländer.