Windräder in einem Wald
Bildrechte: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

Könnte der Windkraftausbau in Bayern durch Direktvergaben beschleunigt werden?

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Gutachten: Direktvergabe von Waldflächen für Windkraft möglich

Flächen für Windräder wurden in Bayern lange per Direktvergabe an Gemeinden übergeben. Wegen juristischer Bedenken änderte man das Verfahren. Laut den Grünen ein Fehler. Ein Gutachten im Auftrag der Partei zeigt jetzt: Direktvergaben sind möglich.

Ein neues Gutachten im Auftrag der Grünen sieht keine juristischen Hindernisse bei dem Modell der Direktvergabe von Waldflächen an Gemeinden für Windkraftprojekte. Die Sorge, dass den Staatsforsten bei der Vergabe der Flächen eine marktbeherrschende Rolle zukäme, sei unbegründet, heißt es darin. Und: selbst wenn sie diese hätten, wäre eine direkte Vergabe eine "wettbewerbsneutrale Handlung". Zu diesem Schluss kommt das am Montag in München vorgestellten Gutachten der Kanzlei Assmann Peiffer.

Kommunen in Konkurrenz mit kommerziellen Unternehmen

Direktvergabe bedeutet: Die Bayerischen Staatsforsten überlassen Gemeinden vergabefrei Flächen, die sich im Gemeindegebiet befinden. Auf diesen Flächen können Gemeinden dann Windkraftprojekte planen und sie ausschreiben. Bis Frühjahr 2023 war das auch Praxis. Dann aber kamen juristische Bedenken auf und das Verfahren wurde umgestellt. Seitdem schreiben die Bayerischen Staatsforsten Flächen für die Windkraft selbst aus.

Die Grünen kritisieren das. Sie sagen: Gemeinden müssen nun mit kommerziellen Windkraftprojektierern konkurrieren, hätten dabei aber weniger Chancen. Denn laut den Grünen würden Gemeinden Projekte zusammen mit den Bürgern umsetzen und könnten deswegen nicht so viel Pacht zahlen. Kommerzielle Projektierer erhielten deswegen den Zuschlag. Bürger würden damit weniger beteiligt.

Gutachten nennt zwei Voraussetzungen für Direktvergabe

Das Gutachten stellt nun zwei Voraussetzungen vor, unter denen die Direktvergabe rechtlich in Ordnung wäre. Die Standortgemeinde dürfe die Windkraftanlage nicht selbst betreiben, da sie sonst in Konkurrenz mit den Unternehmen gerate. Und: Die Gemeinden müssen bei der Auswahl der Unternehmen das Wettbewerbs- und Vergaberecht einhalten.

Bewohner besser einbinden

Die Grünen sehen darin eine Chance, den Windkraftausbau in Bayern zu beschleunigen und fordern daher, zum Modell der Direktvergabe zurückzukehren. Damit, so die Grünen, wären die Gemeinden wieder besser in den Bau der neuen Windräder eingebunden, was auch den Rückhalt bei den Bewohnern stärke. Die Grünen verweisen auf den gescheiterten Windpark in Mehring bei Altötting. Der dort verlorene Bürgerentscheid sei ein gutes Beispiel für die Fehlentwicklung, die die Ausschreibungspraxis mit sich bringe, erklärte der energiepolitische Sprecher der Grünen Fraktion, Martin Stümpfig.

Staatsforsten: Direktvergabe rechtlich und praktisch nicht umsetzbar

Die Bayerischen Staatsforste hingegen kritisieren den Vorschlag der Grünen. Zum einen, so ein Sprecher, sei das geforderte Verfahren "rechtlich und praktisch nicht umsetzbar". Auch könnten die Gemeinden an der Ausschreibung für die Flächen teilnehmen. Sie könnten zudem Bürgerbeteiligungsmodelle einfordern, und zwar bis zu 100 Prozent. "Jede Gemeinde kennt aus eigener Erfahrung, dass Ausschreibungen im öffentlichen Bereich notwendig und ganz normal sind", erklärte der Sprecher des Unternehmens weiter.

Aiwanger ebenfalls gegen Direktvergabe

Der Bayerische Wirtschaftsminister, Hubert Aiwanger, teilt die Auffassung der Bayerischen Staatsforsten: "Die heute von den Grünen vorgeschlagene Direktvergabe von Waldflächen an die Gemeinden wäre rechtlich unklar", so der Minister. Die aktuelle Praxis der Bayerischen Staatsforsten zur Bereitstellung von Waldflächen für die Windenergieproduktion habe sich bewährt.

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