Landgericht Hof

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Giftmord im Fichtelgebirge: Frau muss lebenslang ins Gefängnis

Weil sie einen Mann im Fichtelgebirge mit Frostschutzmittel vergiftet hat, muss eine 39-Jährige lebenslang ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Hof entschieden. Von Annerose Zuber

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag am .

Mit dem Urteil folgte die Schwurgerichtskammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft und den Hinterbliebenen des Mordopfers. Die 39 Jahre alte Frau aus Regensburg habe heimtückisch den Lebensgefährten ihrer langjährigen Bekannten getötet, weil sie in die Frau verliebt gewesen sei und mit ihr eine Beziehung aufbauen wollte, so das Gericht.

Gift-Cocktail aus Frostschutzmittel und Fruchtsaft

Die Verteidiger kündigten Revision an. Sie hatten wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine Haftstrafe von maximal fünf Jahren gefordert. Das Gericht sieht es aber als erwiesen an, dass die Regensburgerin bereits Monate vor der Tat im November 2017 sich gezielt im Internet über Vergiftungsmethoden informiert, schließlich eine Flasche Frostschutzmittel bestellt und daraus mit Fruchtsaft einen Cocktail speziell für das ahnungslose Opfer gemischt hat.

Angeklagte bestritt Tötungsabsicht

Der Mann wurde wenige Stunden später nach dem Konsum des Gift-Cocktails ins Krankenhaus eingeliefert und starb schließlich Anfang Dezember. Die Regensburgerin hat die Tat zugegeben und sich bei den Hinterbliebenen auch entschuldigt - allerdings betonte sie, dass sie den Mann nicht habe töten wollen. Stattdessen sollte er nur für einige Tage außer Gefecht gesetzt werden, damit sie mit ihrer Bekannten über eine gemeinsame Liebesbeziehung sprechen könne, sagte die Frau aus.

„Die Angeklagte ist nicht das mordende Monster“

„Die Angeklagte ist aber nicht das mordende Monster, sondern selbst auch irgendwie eine tragische Figur“, betonte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die unter Depression leidende Frau habe durch eine mehrmonatige Therapie im Bezirkskrankenhaus Regensburg Anfang 2017 gelernt, sich von den Anforderungen anderer abzugrenzen. Mit diesem neuen Selbstbewusstsein habe sie auch das Ziel einer Liebesbeziehung zu der anderen Frau deutlich verfolgt und dabei das Lebensrecht des 64-jährigen Mannes völlig negiert. „Er stand ihr im Weg“, so das Landgericht Hof.

Frau zahlt Entschädigung an Hinterbliebene

Ein Psychiater hatte der verheirateten Angeklagten eine leichte Intelligenzminderung aufgrund einer Windpocken-Erkrankung der Mutter in der Schwangerschaft diagnostiziert. Die Angeklagte hat erklärt, dass ihre Eltern, ein Lehrerehepaar, sie von Anfang an massiv zu guten schulischen Leistungen angetrieben hätten. So erreichte sie zwar drei Abschlüsse als Hauswirtschafterin, Kinderpflegerin und Altenpflegerin. Doch arbeiten konnte sie in den Berufen tatsächlich dann kaum. Unabhängig von der Verurteilung wird die Angeklagte an die beiden erwachsenen Töchter und den 96-jährigen Vater des Mordopfers insgesamt rund 80.000 Euro Hinterbliebenen- und Schmerzensgeld zahlen.