Gänse auf einer Wiese
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Gänse dürfen wieder auf die Wiese - die Geflügelpest im westlichen Niederbayern gilt als beendet

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Geflügelpest im westlichen Niederbayern beendet

Die Behörden geben Entwarnung: Die Geflügelpest in den Landkreisen Landshut und Dingolfing-Landau ist vorerst vorbei. Die Stallpflicht, die vor gut einem Monat angeordnet worden war, wird aufgehoben und die Tiere dürfen ihre Ställe wieder verlassen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Die Geflügelpest, die vor wenigen Wochen in den Landkreisen Landshut und Dingolfing-Landau ausgebrochen war, kann jetzt als beendet betrachtet werden. Wie das Landratsamt Landshut heute mitteilt, wird die Stallpflicht für Geflügel in den Restriktionsgebieten aufgehoben. Mit Wirkung zum 6. Juni dürfen die Tiere ihre Ställe wieder verlassen.

Rund 700 tote infizierte Möwen rund um den Wörthersee

Ende April waren rund 700 tote Schwarzkopfmöwen rund um den Wörthersee bei Wörth an der Isar im Landkreis Landshut aufgefunden worden. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hatte die toten Wildvögel untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass die Tiere an der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, starben.

Stallpflicht für Geflügel galt rund vier Wochen lang

Daraufhin hatte das Veterinäramt Landshut gemeinsam mit dem Veterinäramt Dingolfing-Landau und der Regierung von Niederbayern eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine "risikoorientierte Aufstallungspflicht" für Geflügel vorsieht. Diese war seit Samstag, dem 06. Mai, gültig. Private und gewerbliche Tierhalter mussten demnach ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung halten, in die Wildvögel nicht eindringen können.

Das Sperr- und Risikogebiet erstreckte sich auf eine Zone mit einem Radius von fünf Kilometern um den See bei Wörth an der Isar. Zusätzlich kam ein jeweils 500 Meter breiter Uferstreifen um die Flüsse Isar, Große Laber und Vils sowie um Weiher und Seen, die größer sind als ein Hektar, hinzu.

Geflügelausstellungen und Füttern von Wildvögeln weiter verboten

Nach einer jetzt erfolgten Risikoeinschätzung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wird diese Allgemeinverfügung nun mit Wirkung zum 06. Juni 2023 aufgehoben, hieß es in einer Pressmitteilung des Landratsamtes Landshut. Da das Risiko, dass sich das HPAI-Virus H5 weiter ausbreitet, nach wie vor hoch ist, bleiben Geflügelausstellungen und das Füttern von Wildvögeln jedoch weiterhin verboten.

Schon im Februar hatte es Vogelgrippe-Fälle im Landkreis Landshut gegeben. Wie die Stadt Passau Anfang Mai mitteilte, war auch im Kreis Passau bei mehr als 40 toten Möwen das Vogelgrippevirus vom LGL nachgewiesen worden.

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