Auf dem Hof eines Hobby-Geflügelzüchters im Landkreis Rhön-Grabfeld wurde das Geflügelpestvirus nachgewiesen. Demnach wurde das Virus nach einem Verdacht vom Nationalen Referenzlabor amtlich bestätigt, teilte das Landratsamt mit.
Sämtliche noch lebende Tiere des Bestandes seien nach dem Nachweis der Vogelgrippe getötet und entsorgt worden. Das zuständige Amt geht davon aus, dass sich die im Freiland gehaltenen Hühner durch Wildvögel mit dem Virus angesteckt haben.
Maßnahmen für bestimmte Region
Zum Schutz gegen die Vogelgrippe hat das Landratsamt deshalb in der Stadt Fladungen mit allen Stadtteilen sowie in der Gemeinde Hausen mit dem Gemeindeteil Roth und der Gemarkung Stetten eine Stallpflicht für "in Gefangenschaft gehaltene Vögel" angeordnet. Dazu gehören unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. In diesem Gebiet dürften außerdem "Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier, sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte, die von Geflügel und Federwild stammen sowie Futtermittel nicht in oder aus einem Bestand verbracht werden", so die Behörde.
Hinweise auf die Vogelgrippe
Als Hinweise auf eine Ansteckung der Tiere mit dem Geflügelpest-Erreger werden plötzliche Todesfälle, ein rapider Rückgang der Legeleistung, Teilnahmslosigkeit, aufgeplustertes Federkleid, Atemnot, Ödeme an Kopf und Anhängen sowie Durchfall genannt. Die Geflügelpest – umgangssprachlich Vogelgrippe genannt – ist für Hausgeflügel hochansteckend. Auf den Menschen übertragen werden kann die Krankheit nur bei sehr engem Kontakt. In Franken wurde das Virus seit Jahresbeginn schon in mehreren Fällen nachgewiesen.
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