Symbolbild: Stockbett in einer Gemeinschaftsunterkunft

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Freistaat wegen hoher Mieten für Flüchtlinge verklagt

Der frühere Echinger Bürgermeister Enßlin (SPD) hat den Freistaat verklagt, dem er Mietwucher vorwirft: Konkret geht es um Mietpreise in Gemeinschaftsunterkünften, die der Freistaat von Flüchtlingen mit Arbeitserlaubnis verlangt. Von Birgit Grundner

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Aufmerksam geworden war der frühere Echinger Bürgermeister Joachim Enßlin (SPD) auf die hohen Mietpreise durch Fälle in Dietersheim (Gemeinde Eching). Dort soll zum Beispiel ein Bewohner rückwirkend - nachdem er eine Arbeitserlaubnis erhalten hat - pro Monat 278 Euro Kaltmiete dafür zahlen, dass er mit vier anderen in einer 35-Quadratmeter-Wohnung in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt. Von einer fünfköpfigen Familie würden 450 Euro für ein Zimmer verlangt.

Muss Freistaat Mieten für Flüchtlinge neu festsetzen?

Joachim Enßlin hält das für unangemessen. Der promovierte Jurist hat beim Bayerischen Verfassungsgericht eine Popularklage eingereicht mit dem Ziel, dass der Freistaat dazu verurteilt wird, die Gebühren neu festzusetzen. Zunächst hat die bayerische Staatsregierung die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Laut Enßlin hat sie dafür um Fristverlängerung bis Juni gebeten.

Im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk sagte er, dass er "noch im Laufe des Sommers oder im Frühherbst" mit einer Entscheidung rechne. Enßlin (75) war von 1972 bis 1992 Bürgermeister von Eching. Danach war er als Geschäftsführer der Messe München und – eigentlich schon im Ruhestand – als Wirtschaftsberater des Präsidenten von Madagaskar tätig.