Im Berufungsprozess um den ehemaligen Wenzenbacher Bürgermeister Josef Schmid (Freie Wähler) am Regensburger Landgericht hat die Verteidigung heute einen Freispruch verlangt.
Die Staatsanwältin forderte dagegen in ihrem Schlussplädoyer eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung wegen Untreue in drei Fällen. Dieses Strafmaß liegt sechs Monate über dem Urteil aus der ersten Instanz: Das Amtsgericht Regensburg hatte Schmid zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Darum geht es
Der ehemalige Bürgermeister von den Freien Wählern hatte zusammen mit seinem Gemeindekämmerer beschlossen, dessen Urlaubstage unrechtmäßig in Höhe von 20.000 Euro auszuzahlen. Auch die darauf anfallenden Steuern von rund 20.000 Euro sind von der Gemeinde übernommen worden.
Urteil könnte härter ausfallen
In der Berufung können Beweise noch einmal neu bewertet und Zeugen erneut geladen werden. Für Schmid könnte das Urteil dadurch aber sogar noch härter ausfallen als noch im September 2016. Denn auch die Regensburger Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das Urteil am Landgericht wird am 16. November erwartet.