An einem Wasserhahn wird ein Trinkglas mit Leitungswasser befüllt (Symbolbild)
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An einem Wasserhahn wird ein Trinkglas mit Leitungswasser befüllt (Symbolbild)

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Fatales Versehen: Ruhmannsfelden verkauft Wasserrecht

In den 1990er Jahren hat die Gemeinde Ruhmannsfelden ihr altes Rathaus verkauft - und damit, wie sich später herausstellte, versehentlich das Nutzungsrecht für Trinkwasserquellen. Nun fordert die Eigentümerin Geld - und es wird nach Auswegen gesucht.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Niederbayern und Oberpfalz am .

Das alte Rathaus in der Ortsmitte von Ruhmannsfelden im Bayerischen Wald wurde schon 1995 im Zuge der Dorferneuerung an eine Privatperson verkauft und später sogar abgerissen. Doch was beim Verkauf niemanden aufgefallen war: Auf dem Grundstück liegt ein altes Wasserrecht, das damals quasi mit verkauft wurde.

Historische Ursache

Wie konnte das passieren? Haben die Gemeinde und der damalige Bürgermeister etwas übersehen? Oder hat vielleicht ein Notar geschlampt? Nein, sagt der jetzige Bürgermeister Werner Troiber (CSU).

"Der Vermerk zu den Wasserquellen war nicht direkt auf dem Rathaus-Grundstück, sondern auf einem ganz anderen Grundstück eingetragen, das auch ganz woanders liegt und zwar in der Nachbargemeinde Zachenberg." Werner Troiber, Bürgermeister von Ruhmannsfelden

Auf dem Grundstück in Zachenberg liegen mehrere Wasserquellen, die die Gemeinde Ruhmannsfelden seit Jahrzehnten nutzt. Das "Wasserbezugs-und Leitungsrecht" für diese Quellen wurde aber nicht zugunsten der Gemeinde Ruhmannsfelden eingetragen, sondern zugunsten des Eigentümers des Grundstücks, auf dem das alte Rathaus stand.

Offenbar dachte man damals in den 1950er-Jahren, als das Recht aufgeschrieben wurde, dass der Eigentümer des Rathauses sowieso immer die Gemeinde sein würde. Ein fataler Irrtum, wie sich später herausstellte.

Private Eigentümerin verlangt jetzt Geld

Die heutige private Eigentümerin des alten Rathaus-Grundstücks, eine ältere Dame aus Ruhmannsfelden, verlangt nun Geld von der Gemeinde. Im Raum stehen rückwirkende Zahlungen für Wasser, das die Gemeinde seit 1995, also seit 29 Jahren, aus den Quellen entnommen hat, ohne aber tatsächlich noch das Recht für die Wasserentnahme zu haben.

Außerdem wird laut Bürgermeister Werner Troiber Geld für die künftige Wasserentnahme gefordert. Seinen Angaben zufolge geht es um eine Summe von 167.000 Euro für bereits bezogenes Wasser und um rund 15.000 Euro pro Jahr für künftiges Wasser. Der Rechtsanwalt der Grundstückseigentümerin, Karl Rabl, sagte dem BR, das seien nur erste Hochrechnungen, noch keine konkreten Zahlen.

Gemeinde sucht nach Lösungen

Im Rathaus und im Gemeinderat sorgte das Thema für einige Aufregung. Man sucht intensiv nach einem Ausweg aus dem Dilemma. Momentan hofft der Bürgermeister auf eine gütliche Einigung. Demnächst soll es einen "Runden Tisch" geben, so Werner Troiber. Auch der Rechtsanwalt der Frau sagte dem BR, man sei für Verhandlungen "jederzeit offen", der gemeinsame Termin ist für Anfang März geplant.

Sollte man aber zu keiner Einigung kommen, würde die Gemeinde Ruhmannsfelden prüfen, so der Bürgermeister, ob man andere Wasserquellen künftig stärker nutzt. Denn: Ruhmannsfelden beziehe das Wasser für seine rund 2.050 Einwohner nämlich nicht ausschließlich aus den betroffenen Quellen, sondern habe noch andere, die nicht von dem Rechtsstreit belastet sind.

Abkehr von eigener Versorgung?

Als dritte Lösung käme ein Anschluss an die Trinkwasser-Talsperre in Frauenau in Frage. Aus dieser Talsperre beziehen viele Gemeinden im Bayerischen Wald über Leitungen ganz oder teilweise ihr Wasser. Ruhmannsfelden nutzt die Talsperre bisher noch gar nicht und bräuchte für eine Änderung erst einmal einen Grundsatzbeschluss im Gemeinderat.

In der Nachbargemeinde Böbrach sorgt ein solcher Gemeinderatsbeschluss für einen Bürgerentscheid, der im April abgehalten werden soll. Denn nicht alle Einwohner dort sind mit einer Abkehr von der eigenen Wasserversorgung einverstanden.

Runder Tisch Anfang März

Anfang März wird es in der Sache jetzt einen runden Tisch mit allen Beteiligten geben. Das bestätigt der Anwalt der Grundstückseigentümerin dem BR. Dabei soll eine Lösung gefunden werden. Der runde Tisch ist nicht öffentlich.

Dieser Artikel ist erstmals am 19.02.2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.

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