Buntstifte liegen in vielen Wahllokalen aus. Bleistifte sollten nicht verwendet werden, ungültig wird die Wahl dadurch aber nicht.
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Buntstifte liegen in vielen Wahllokalen aus. Bleistifte sollten nicht verwendet werden, ungültig wird die Wahl dadurch aber nicht.

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#Faktenfuchs zur Kommunalwahl: Auch ein Bleistift-Kreuz gilt

Der Ablauf der Kommunalwahl ist bis ins Detail geregelt. Auch, mit welchen Stiften die Wähler wählen sollten, ist festgelegt. Bleistifte "sollten" nicht verwendet werden. Entscheidend ist aber, ob der Wählerwille klar erkennbar ist.

Ist bei der Kommunalwahl auch ein Bleistift-Kreuz gültig? Dazu kursieren auf Twitter derzeit allerlei Gerüchte: Wahlfälschung könne damit erleichtert werden, schreibt ein User. Doch was heißt das: Ist das Benutzen von Bleistiften deshalb verboten? Wird die Stimme dadurch ungültig?

  • Dieser Artikel stammt aus 2020. Alle aktuellen #Faktenfuchs-Artikel finden Sie hier

Grundsätzlich setzt Bayern bei der Kommunalwahl nicht auf Bleistifte. Zur Ausstattung der Wahlkabinen heißt es in der Bekanntmachung des Bayerischen Innenministerium zum "Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung":

"In jeder Schutzvorrichtung müssen Schreibstifte gleicher Schreibfarbe bereitliegen, die befestigt werden sollten. Bleistifte sollten nicht verwendet werden, weil dann die Kennzeichnungen der Stimmzettel schlechter erkennbar sind und radiert werden können. Filzstifte sollten nicht verwendet werden, da die Kennzeichnungen der Stimmzettel durchscheinen und durchfärben könnten.“

Wahl wird dadurch nicht ungültig

Allerdings steht hier "sollten" – ausgeschlossen ist die Verwendung eines Bleistifts also nicht, die Wahl wird damit nicht ungültig. Das bestätigt ein Sprecher des Münchner Kreisverwaltungsreferats auf Anfrage.

Entscheidend ist, ob die Kennzeichnung auf dem Stimmzettel eindeutig ist. Nur, wenn sie das nicht ist, kann die Stimme als ungültig gewertet werden. So steht es auch auf der Homepage des Bayerischen Innenministeriums.

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Auch mitgebrachte Stifte sind erlaubt

In Zeit von Corona besonders wichtig: Es ist erlaubt, einen selbst mitgebrachten Stift zu benutzen. Wer sich vor Viren schützen will, konnte das also bei den Kommunalwahlen am Sonntag tun. Zwar sollte es eben kein Bleistift sein, sondern zum Beispiel ein Kugelschreiber.

Fazit: Wählerwille muss eindeutig erkennbar sein

In den Wahlkabinen in Bayern werden Stifte ausgelegt. Grundsätzlich können Wählerinnen und Wähler aber auch selbst mitgebrachte Stifte verwenden. Bleistifte "sollten" dafür laut Innenministerium nicht verwendet werden, da sie schlechter erkennbar sind und ausradiert werden könnte. Ein Wahlzettel wird jedoch nicht allein deshalb ungültig, weil ein Bleistift verwendet worden ist. Entscheidend ist, dass der Wählerwille eindeutig erkennbar ist.