Warnschild zu Corona-Symptomen
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#Faktenfuchs: Wer kann einen Corona-Verdachtsfall melden?

Wer den Verdacht hat, mit dem Coronavirus infiziert zu sein, soll sich beim Gesundheitsamt melden. Doch was tun, wenn Verwandte oder Bekannte einen Verdacht bei sich selbst nicht ernst nehmen? Ein #Faktenfuchs.

Wenn begründeter Verdacht besteht, dass man mit dem Coronavirus infiziert ist, gelten feste Verhaltensregeln. Manche machen sich jedoch Sorgen, dass Menschen in ihrem Umfeld diese nicht berücksichtigen und so zur weiteren Verbreitung des Virus beitragen.

Auf Twitter erreichte BR24 beispielsweise folgende Anfrage: "Darf ich Verdachtsfälle melden?" und nannte als Beispiel eine Person, die aus dem Skiurlaub in Österreich zurückkommt, Erkältungssymptome hat, sich aber nicht in Selbstisolation begibt oder einen Arzt oder das Gesundheitsamt kontaktiert. Was kann man in solchen Fällen im eigenen Bekanntenkreis tun?

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Frage an BR24 zu Corona-Verdachtsfällen

Wer muss in Quarantäne?

Zunächst muss man wissen, wie hoch das Risiko ist, dass sich jemand angesteckt hat. Nur wenn ein hohes Risiko besteht, muss man in Quarantäne. Wie das Robert Koch-Institut erklärt, ist das der Fall wenn:

  • man in den letzten zwei Wochen engen Kontakt zu einem laborbestätigten COVID-19-Erkrankten hatte. Als enger Kontakt zählt, wenn man mindestens eine Viertelstunde mit dem Erkrankten persönlich gesprochen hat oder von der infizierten Person angehustet oder angeniest wurde. Auch wenn man im selben Haushalt wie ein Erkrankter wohnt, ist das Risiko hoch, selbst infiziert zu sein.
  • es das Gesundheitsamt anordnet. Das Gesundheitsamt kontaktiert Personen, mit denen Infizierte in engem Kontakt standen.
  • man sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Welche Regionen das Robert Koch-Institut als Risikogebiet einstuft, aktualisiert es hier. Wer beispielsweise in den letzten Wochen in Österreich außerhalb vom Bundesland Tirol war, ist kein Hochrisikofall.

Wann nur geringes Risiko einer Infektion besteht

Bei einem geringen Risiko muss man nicht in Quarantäne. Das ist der Fall, wenn man sich in den letzten zwei Wochen ohne engen Kontakt im gleichen Raum wie ein diagnostizierter Erkrankter aufgehalten hat, oder wenn man in einem Gebiet mit steigenden Fallzahlen war.

Ebenfalls muss man laut Robert Koch-Institut nicht in Quarantäne, wenn Verwandte oder Bekannte Kontakt zu einem Infizierten hatten, die Verwandten oder Bekannten selbst völlig gesund sind.

Verdacht auf Corona-Infektion – wer kann melden?

Wenn man nach diesen Kriterien den Verdacht hat, sich angesteckt zu haben, gelten festgelegte Verhaltensregeln. "Dies schließt auch eine selbstständige Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) zur weiteren individuellen Abklärung ein", sagt eine Sprecherin des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Eine Liste der Kontakte zu den zuständigen Gesundheitsämtern in Bayern findet man hier. In den meisten Fällen sind das die Landratsämter. In München, Augsburg, Nürnberg, Ingolstadt und Memmingen gibt es kommunale Gesundheitsämter.

Wichtig ist, dass die Verhaltensregeln – also auch die Pflicht, einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu kontaktieren – für die möglicherweise erkrankte Person "direkt" gilt. Jeder ist hier selbst verantwortlich. "Nach momentanem Stand kann aber niemand gezwungen werden, das zu tun", sagt eine Sprecherin des Landratsamtes München, das eines von 71 staatlichen Gesundheitsämtern ist, dem BR.

Zur Meldung von infizierten Personen verpflichtet sind laut Infektionsschutzgesetz der feststellende Arzt sowie Leiter von Untersuchungsämtern. "Eine Meldung oder Anzeige von Dritten beim Gesundheitsamt oder Arzt ist durch das Infektionsschutzgesetz nicht vorgesehen", so die Sprecherin des Landesamts für Gesundheit.

Was kann man bei einem Corona-Verdacht im Umfeld tun?

Wer nach den oben genannten Kriterien einen begründeten Verdacht hat, dass eine Person im Familien- oder Bekanntenkreis infiziert sein könnte, kann diese Person nicht einfach – möglicherweise sogar gegen deren Willen – beim Gesundheitsamt anzeigen. Diese Aufgabe liegt bei ihr oder ihm selbst.

Ausnahmen sind natürlich beispielsweise Minderjährige oder Pflegebedürftige. Auch ist es möglich, bei den Stellen Rat zu suchen, was bei einer möglichen Infektion von beispielsweise Angehörigen zu tun ist.

An Vernunft appellieren

Statt andere anzeigen zu wollen, rät die Sprecherin, das Gespräch mit der möglicherweise infizierten Person zu suchen. Man solle an die Vernunft und das soziale Gewissen appellieren.

Viele würden eine mögliche Infektion leichter nehmen, wenn sie selbst nicht Teil der Risikogruppe seien. "Wir müssen uns bewusst machen, dass es nicht nur um einen selbst geht", so die Sprecherin – auch wenn es schwerfalle, sich einzuschränken.

Insgesamt sei ihrer Einschätzung nach mittlerweile die Bereitschaft aber durchaus hoch, sich selbst zu melden, so die Sprecherin des Landratsamtes München. Sie rechne auch damit, dass Bereitschaft und Verständnis durch staatliche und internationale Maßnahmen noch weiter steigen.

Fazit

Zunächst sollte man überprüfen, ob bei einem selbst oder der betreffenden Person ein hohes Risiko einer Infektion besteht. Dann gelten festgelegte Verhaltensregeln: Bei einem hohen Risiko sollte man selbstständig Kontakt mit dem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst aufnehmen. Dafür ist jeder selbst verantwortlich. Aber: "Nach momentanem Stand kann aber niemand gezwungen werden, das zu tun", sagt eine Sprecherin des Landratsamtes München.

Eine Meldung durch andere Personen – möglicherweise sogar ohne deren Wissen oder gegen deren Willen – ist laut dem Landesamt für Gesundheit "nicht vorgesehen". Stattdessen solle man an Vernunft und soziales Gewissen der möglicherweise infizierten Person appellieren, sich doch selbst an einen Arzt zu wenden.